Schülerbeförderung

    Schülerbeförderung

    Hinweise für Erkelenz

    Beschreibung

    Hinweise für Erkelenz

    Die Stadt Erkelenz erstattet Schülerfahrkosten im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, d. h., die in der Schülerfahrkostenverordnung NRW festgelegten notwendigen Fahrkosten.

    Grundschulen:

    • Schüler:innen der Primärstufe (Klasse 1-4) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 2 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.

    weiterführende Schulen:

    • Schüler:innen der Sekundarstufe I (Klasse 5-9) und Sekundarstufe II (Klasse 10) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 3,5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.
    • Schüler:innen der Sekundarstufe II (Klassen 11-13) erhalten die Fahrkosten zur nächstgelegenen Schule erstattet, wenn sie außerhalb einer Grenze von 5 km von dieser Schule fußläufig entfernt wohnen.

    Alle Schüler:innen, die innerhalb dieser Entfernungsgrenzen wohnen, erhalten keine Erstattung. Für diese Schüler:innen besteht nicht die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu erhalten. Sie müssen Wochen- oder Monatskarten für Auszubildende selber kaufen.

    Auswärtige Schüler:innen, die außerhalb der o. g. Entfernungsgrenzen wohnen, zahlen die Differenz der Fahrkosten von nächstgelegener Schule nach Erkelenz als Eigenanteil. Diese Schüler:innen haben die Möglichkeit, eine Schülerjahreskarte zu beantragen. 


    Bei Grenzfällen wird die genaue Entfernung vom Wohnhaus zur nächstgelegenen Schule mit Hilfe von TIM-Online ermittelt (Topografisches Informationsmanagement des Landes Nordrhein-Westfalen). Sie können auch vorab, z. B. bei google maps, die ungefähre Entfernung zur nächstgelegenen Schule ermitteln. Hier muss die Routenoption "Fußgänger" gewählt werden, da gemäß Schülerfahrkostenverordnung NRW der Fußweg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule zu Grunde gelegt wird.


    Um zu gewährleisten, dass jede:r Schüler:in zum Beginn des neuen Schuljahres ihre/seine Jahresfahrkarte in der Schule ausgehändigt bekommt, wird gebeten, dass der Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte so zeitnah wie möglich eingereicht wird. 


    Bei Verlust wird die Schülerjahreskarte gegen Zahlung eines Verwaltungskostenanteils in Höhe von 15,-- € an die West Energie- und Verkehr GmbH ersetzt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_ae15e7e4ac6a9fc6554bf889fa01630b

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 18.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Bildung und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Johannismarkt 17

    41812 Erkelenz

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02431 85-0

    Fax: 02431 70558

    Version

    Technisch geändert am 27.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Erkelenz

    Antragsunterlagen:

    • Online-Antrag

    oder

    • Antrag auf Übernahme von Schülerfahrkosten

    Anlagen:

    • ggfs. Begründung besonderer Gefährlichkeit
    • ggfs. Nachweis sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf 
    • ggfs. Nachweis Schulzuweisung
    • ggfs. Nachweis Schulablehnung
    • ggfs. ärztliche Bescheinigung gesundheitlicher Gründe
    • ggfs. Nachweis Schwerbehindertenausweis "G" oder "H"

    Formulare

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    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

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    Hinweise (Besonderheiten)

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    Weitere Informationen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de