Schülerbeförderung
Hinweise für Velbert
Beschreibung
Hinweise für Velbert
Schokoticket wird DeutschlandTicket Schule
Die Stadt Velbert stellt zunächst für das Schuljahr 2023/2024 ebenfalls auf das DeutschlandTicket Schule als Schülerticket um. Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler erhalten dieses Ticket. Die Anspruchsvoraussetzungen ändern sich nicht. Die Antragstellung erfolgt über den Antrag Deutschlandticket Schule.
Auch für nicht anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler (Selbstzahler*innen) besteht die Möglichkeit, das DeutschlandTicket Schule für 29 Euro zu erwerben. Hierzu wenden Sie sich bitte direkt an die Verkehrsgesellschaft der Stadt Velbert mbH.
Übernahme von Fahrkosten durch den Schulträger
Sofern die nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind, übernimmt die Stadt Velbert in ihrer Funktion als Schulträgerin - unabhängig vom Wohnsitz des Schülers / der Schülerin - die notwendigen entstehenden Fahrkosten zur nächstgelegenen öffentlichen Schule. Sie entscheidet jeweils über die wirtschaftlichste Beförderungsart. Dies ist in der Regel der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV), weshalb dem Schüler / der Schülerin eine Fahrkarte (Deutschlandticket Schule) zu einem ermäßigten Preis zur Verfügung gestellt wird, wenn die in der Schülerfahrkostenverordnung festgelegten Voraussetzungen erfüllt sind.
Es gibt folgende Möglichkeiten der Antragstellung:
Onlineantrag
Die Beantragung kann online erfolgen. Im Bereich Onlinedienstleistungen finden Sie die entsprechenden Online-Anträge.
Papierantrag
Die Antragsformulare können im Bereich Downloads heruntergeladen und ausgedruckt werden. Die ausgefüllten Anträge sind im Schulsekretariat der besuchten Schule abzugeben.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Velbert
Zur Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen werden gegebenenfalls diese Unterlagen benötigt:
- ärztliches Attest
- aktueller Sozialhilfebescheid (SGB XII)
Formulare
Hinweise für Velbert
Voraussetzungen
Hinweise für Velbert
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Velbert
Verfahrensablauf
Hinweise für Velbert
Fristen
Hinweise für Velbert
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Velbert
Kosten
Hinweise für Velbert
Der Eigenanteil beträgt derzeit:
- Für das 1. Kind 14 Euro
- Für das 2. Kind 7 Euro
- Ab dem 3. Kind fällt kein Eigenanteil an.
- Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird ein Eigenanteil in Höhe von 14 Euro festgesetzt.
- Für Schülerinnen und Schüler, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) beziehen, entfällt der Eigenanteil. Der Sozialhilfebezug ist durch einen aktuellen Bescheid nachzuweisen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Velbert
Weitere Informationen
Hinweise für Velbert
Die Stadt Velbert ist Schulträgerin dieser Schulen:
Weiterführende städtische Schulen
- Gymnasium Geschwister-Scholl-Gymnasium
- Gymnasium Nikolaus-Ehlen-Gymnasium
- Gymnasium Velbert-Langenberg
- Gesamtschule Velbert-Mitte
- Gesamtschule Velbert-Neviges
- Realschule Kastanienallee
- Hauptschule Martin-Luther-King-Schule
Städtische Grundschulen
- Regenbogenschule Gemeinschafts-Grundschule
- Evangelische Grundschule Velbert-Neviges
- Gemeinschafts-Grundschule Bergische Straße
- Gemeinschafts-Grundschule Birth
- Gemeinschafts-Grundschule Max & Moritz
- Gemeinschafts-Grundschule Nordstadt
- Gemeinschafts-Grundschule Tönisheide
- Gemeinschafts-Grundschule Wilhelm-Ophüls-Schule
- Gemeinschafts-Grundschule Gerhart-Hauptmann-Schule
- Gemeinschafts-Grundschule Kuhstraße
- Gemeinschafts-Grundschule Kastanienallee
- Katholische Grundschule Velbert-Neviges, Sonnenschule
Alle weiteren Schulen im Stadtgebiet Velbert befinden sich nicht in Trägerschaft der Stadt Velbert. Bitte wenden Sie sich zur Fahrkostenübernahme an den jeweiligen Schulträger.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Velbert