SchülerbeförderungOnline erledigen

    Schülerbeförderung

    Hinweise für Düsseldorf

    Beschreibung

    Hinweise für Düsseldorf

    Auf Antrag werden die notwendigen Fahrkosten von Schüler*innen zur nächstgelegenen Schule übernommen. Die Bewilligung erfolgt in der Regel für ein Schuljahr. 

    Sollten Sie keinen Anspruch auf eine Übernahme haben, können Sie mit dem Online-Antrag das DeutschlandTicket-Schule als Selbstzahler beantragen.

    Weitere Informationen rund um das Ticket finden Sie unter  

    https://www.rheinbahn.de/deutschlandticket/deutschlandticket-schule

    oder direkt in einem Kundencenter der Rheinbahn.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_51218b8db145a3e7d044f3dd8ac85503

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Amt für Schule und Bildung Abteilung 40/1 - Schülerfahrkosten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willi-Becker-Allee 10

    40227 Düsseldorf

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0211 89-91

    E-Mail: schuelerfahrkosten@duesseldorf.de

    Version

    Technisch geändert am 05.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweis: Bitte stellen Sie zu dem Online-Antrag keinen zusätzlichen Antrag in Papierform, da sich sonst die Antragsbearbeitung deutlich verzögert!

    Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag bis spätestens Ende Mai dem Amt für Schule und Bildung zu, damit die Anspruchsvoraussetzungen rechtzeitig vor Beginn des neuen Schuljahres geprüft werden können.

    Die Beantragung kann online erfolgen. 
    Für den Online-Antrag benötigen Sie die Schüler-Schild-ID. Diese erhalten Sie im Sekretariat der besuchten Schule.

    Weitere Belege (Attest, Kopie Düsselpass usw.) senden Sie bitte an das 
    Amt für Schule und Bildung, 
    Sachgebiet Schülerfahrtkosten, 
    40200 Düsseldorf. 
    Hierbei bitte die Antragsnummer auf dem Beleg notieren (die Angabe erfolgt am Ende in der Zusammenfassung).

    Alternativ erhalten Sie den Antrag im Sekretariat der besuchten Schule.

    Formulare

    Hinweise für Düsseldorf

    Voraussetzungen

    Hinweise für Düsseldorf

    Entfernung zur Schule
    Die Schülerfahrkosten werden übernommen, wenn der einfache Fußweg von der Wohnung
    • in der Primarstufe (Klassen 1 - 4 an Grundschulen) sowie der entsprechenden Klassen der Förderschulen mehr als 2 km
    • in den Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen in der Sekundarstufe I, der entsprechenden Klassen der Förderschulen sowie bis zur Jahrgangsstufe 10 des Gymnasiums mehr als 3,5 km
    • in den Gesamtschulen in der Sekundarstufe II, den Gymnasien und Berufskollegs ab der Jahrgangsstufe 11 mehr als 5 km
    bis zur nächstgelegenen Schule für die Schülerinnen und Schüler beträgt.

    Gesundheitliche Gründe
    Unabhängig von der Entfernung kann ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen bestehen. Dem Antrag ist in diesem Fall ein ärztliches Attest beizufügen, aus dem eindeutig erkennbar ist:
    • Umfang der Krankheit oder Behinderung
    • Dauer der Krankheit oder Behinderung
    • Die Benutzung eines Verkehrsmittels ist zwingend geboten
    Schulweg
    Darüber hinaus kann ein Anspruch bestehen, wenn der Schulweg besonders gefährlich oder ungeeignet im Sinne der Schülerfahrkostenverordnung ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Düsseldorf

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Düsseldorf

    Fristen

    Hinweise für Düsseldorf

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Düsseldorf

    Kosten

    Hinweise für Düsseldorf

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Düsseldorf

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.04.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Düsseldorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de