Organisation oder Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung anzeigen
Sie möchten eine Prostitutionsveranstaltung organisieren oder durchführen? Dann müssen Sie dies zusätzlich zu ihrer bestehenden Erlaubnis nach § 12 ProstSchG der zuständigen Behörde anzeigen.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Mit Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes am 1. Juli 2017 müssen sich alle im Bereich der sexuellen Dienstleistungen Tätigen anmelden und beraten lassen.
Wer ein Prostitutionsgewerbe betreibt, benötigt dazu eine Erlaubnis.
Das Gesetz gilt für alle sexuellen Dienstleistungen, wie z. B. auch Tantra-Massagen oder Escort. Ebenso gilt das Gesetz für diejenigen, die kein Geld, sondern Sachleistungen, wie z. B. freies Wohnen oder Essen, Schmuck usw. für ihre sexuellen Dienstleistungenerhalten, wenn sie auf diese Weise ihren Lebensunterhalt sichern oder steigern.
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Ansprechpartner
Kreis Heinsberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02452/ 13-0
E-Mail: info@kreis-heinsberg.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
Personalausweis, Reisepass, Passersatz oder Ausweisersatz
Arbeitserlaubnis (nur erforderlich für Nicht-EU-Bürger)
Bescheinigung über die gesundheitliche Beratung beim Gesundheitsamt
Lichtbild, das den Anforderungen gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Personalausweisverordnung entspricht.
Formulare
Hinweise für Heinsberg
Voraussetzungen
Wenn Sie die Organisation und Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen anzeigen möchten, müssen Sie:
- eine gültige Erlaubnis zur Organisation oder Durchführung von Prostitutionsveranstaltungen vorweisen.
- das 18. Lebensjahr vollendet haben. Dies gilt auch für Ihren Stellvertreter.
- Die Prostitutionsveranstaltung muss vor Ort durch den Betreiber oder die als Stellvertretung benannte Person geleitet werden (Veranstaltungsleitung).
Zusätzlich
- muss vor jeder einzelnen Prostitutionsveranstaltung ein Veranstaltungskonzept erstellt werden, das die räumlichen, organisatorischen und zeitlichen Rahmenbedingungen der jeweiligen Veranstaltung beschreibt und die Darlegungen des Betriebskonzepts konkretisiert und
- müssen die für die Veranstaltung vorgesehenen Gebäude, Räume und sonstige ortsfeste oder mobile Anlagen die Mindestanforderungen an zum Prostitutionsgewerbe genutzte Anlagen gemäß § 18 bzw. 19 ProstSchG erfüllen und dürfen den Versagungsgründen gem. § 14 Abs. 2 ProstSchG nicht entgegenstehen
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Heinsberg
Verfahrensablauf
Sie reichen die Anzeige und alle Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
Die zuständige Stelle prüft die Unterlagen.
Sollten Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, kann die zuständige Stelle die Durchführung der angezeigten Prostitutionsveranstaltung untersagen.
Fristen
Prostitutionsveranstaltungen müssen der zuständigen Behörde mindestens vier Wochen vor Beginn angezeigt werden.
Ohne eine zugrunde liegende Erlaubnis nach § 12 ProstSchG kann die Anzeige zur Durchführung einer Prostitutionsveranstaltung nicht bearbeitet werden.
Bearbeitungsdauer
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Kosten
Richtet sich nach der jeweiligen Verwaltungsgebührenordnung des Landes bzw. nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Heinsberg
Persönliches Erscheinen ist erforderlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Heinsberg
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.06.2024
Stichwörter
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