Erlaubnis für eine Zweigstelle einer Fahrschule beantragen
Hinweise für Leverkusen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Wer als selbständiger Fahrlehrer oder Fahrlehrerin Personen ausbildet, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler und FAhrschülerinnen) oder durch bei sich beschäftigte Fahrlehrer und Fahrlehrerinnen ausbilden lässt, bedarf der Fahrschulerlaubnis.
Die Fahrschulerlaubnis wird auf Antrag in der Klasse BE und zusätzlich in den Klassen A, CE und DE erteilt. Sollten mehrere Unterrichtsräume betrieben werden, muss für jeden zusätzlichen Raum eine Zweigstellenerlaubnis beantragt werden. "Fahrschule" ist ein Begriff für eine überwiegend privatwirtschaftliche Schule zum Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen. Fahrlehrer und Fahrleherinnen sind nach dem Fahrlehrergesetz (FahrlG) und seinen Verordnungen staatlich anerkannte Lehrkräfte. Sie bilden ihre Schüler und Schülerinnen, in der Mehrzahl Personen, die eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen erwerben wollen (Fahrschüler und Fahrschülerinnen), nach den Vorgaben der Fahrschüler-Ausbildungsordnung in Theorie und Praxis aus. Die Ausbildung wiederum darf nur in einer Fahrschule erfolgen.
Die Fahrschule muss bestimmten Kriterien entsprechen. In den Unterrichtsräumen müssen während des theoretischen Unterrichts Lehrmittel zur Gestaltung des Unterrichts und zur Visualisierung vorhanden sein. Die Einzelheiten der nach § 11 Abs. 1 Nr. 6 FahrlG und § 4 FahrlGDV vorgeschriebenen Lehrmittel ergeben sich aus der Richtlinie über die Ausstattung der Fahrschulen mit Lehrmitteln, die im Verkehrsblatt bekannt gemacht wurde.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- formloser Antrag mit Angaben zu Name und Sitz der Fahrschule sowie der zu schulenden Fahrerlaubnisklassen Führungszeugnis
- Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Krankenkasse, Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung, Finanzamt, Stadtkasse Stadt Leverkusen)
- Negativauskunft aus der Schuldnerkartei (Amtsgericht Leverkusen)
- Auszug aus dem Gewerbezentralregister (zu beantragen im Bürgerbüro der Stadt Leverkusen)
- amtlich beglaubigte Kopie des Fahrlehrerscheines
- Tätigkeitsnachweis als Fahrlehrer
- eine Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis erteilt worden ist
- eine Bescheinigung des Trägers eines fahrschulbetriebswirtschaftlichen Lehrganges über die Lehrgangsteilnahme
- maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über ihre Ausstattung
- Mietvertrag
- Erklärung, dass die vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen
- Aufstellung über Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge
- Gutachten über die Raumabnahme (die Auftragserteilung erfolgt durch die Führerscheinstelle nach Vorlage der Kostenübernahmeerklärung des Antragstellers)
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 27 FahrLG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Die Gebühren für die Erteilung einer Fahrschulerlaubnis betragen 102,00 EUR und für die Erteilung einer Zweigstellenerlaubnis 84,40 EUR.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
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