Erlaubnis für eine Zweigstelle einer Fahrschule beantragen
Hinweise für Köln
Beschreibung
Hinweise für Köln
Eine Zweigstellenerlaubnis erteilen wir auf Antrag, wenn Unterrichtsmaterialien, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den Vorgaben der Rechtsverordnungen entsprechen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der*die Inhaber*in der Fahrschule beziehungsweise die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes seinen*ihren Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz nachkommen kann.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- Eine schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis und gegebenenfalls Zweigstellenerlaubnis erteilt worden ist.
- Ein Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtstäume
Zum Beispiel der Mietvertrag - Ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
Die abschließende Raumabnahme erfolgt durch eine*n von der hiesigen Stelle beauftragte*n Sachverständige*n. Die hierdurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch einen gesonderten Gebührenbescheid in Rechnung gestellt. - Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung der Räumlichkeiten als Fahrschule
falls keine vorhandene Fahrschule übernommen werden sollte.
Weitergehende Auskünfte erteilt unser Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln. - Eine schriftliche Erklärung,
dass die nach § 4 DV (Durchführungsverordnung) zum Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen sowie ein Verfügungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Bestellung. - Eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.
Falls Sie nicht Fahrzeughalter*in sind, ist eine Nutzungsvereinbarung beizufügen.
Formulare
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Voraussetzungen
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Rechtsgrundlage(n)
§ 27 FahrLG
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Es fallen Gebühren in Höhe von 84,40 Euro an. Die Gebühren können Sie bar oder bargeldlos mit Karte bezahlen.
Hinweise (Besonderheiten)
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Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen