Zweigstellenerlaubnis ErteilungOnline erledigen

    Erlaubnis für eine Zweigstelle einer Fahrschule beantragen

    Hinweise für Köln

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Eine Zweigstellenerlaubnis erteilen wir auf Antrag, wenn Unterrichtsmaterialien, Lehrmittel und Lehrfahrzeuge den Vorgaben der Rechtsverordnungen entsprechen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass der*die Inhaber*in der Fahrschule beziehungsweise die verantwortliche Leitung des Ausbildungsbetriebes seinen*ihren Pflichten nach § 16 Fahrlehrergesetz nachkommen kann.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

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    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 12.03.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Führerschein-, Fahrlehrer- und Fahrschulangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 3

    50679 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: siehe Servicenummern

    Fax: 0221 / 221-22300

    E-Mail: fuehrerschein@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Eine schriftliche Erklärung, ob und von welcher Behörde bereits eine Fahrschulerlaubnis und gegebenenfalls Zweigstellenerlaubnis erteilt worden ist.
    • Ein Nachweis der Nutzungsberechtigung der Unterrichtstäume
      Zum Beispiel der Mietvertrag
    • Ein maßstabsgerechter Plan der Unterrichtsräume mit Angaben über deren Ausstattung
      Die abschließende Raumabnahme erfolgt durch eine*n von der hiesigen Stelle beauftragte*n Sachverständige*n. Die hierdurch entstehenden Kosten werden Ihnen durch einen gesonderten Gebührenbescheid in Rechnung gestellt.
    • Vorlage einer baurechtlichen Genehmigung bezüglich der beabsichtigten Nutzung der Räumlichkeiten als Fahrschule
      falls keine vorhandene Fahrschule übernommen werden sollte.
      Weitergehende Auskünfte erteilt unser Bauaufsichtsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.
    • Eine schriftliche Erklärung,
      dass die nach § 4 DV (Durchführungsverordnung) zum Gesetz über das Fahrlehrerwesen (FahrlG) vorgeschriebenen Lehrmittel zur Verfügung stehen sowie ein Verfügungsnachweis, zum Beispiel Kaufvertrag, Bestellung.
    • Eine Aufstellung über die Anzahl und Art der Lehrfahrzeuge.
      Falls Sie nicht Fahrzeughalter*in sind, ist eine Nutzungsvereinbarung beizufügen.

    Formulare

    Hinweise für Köln

    Voraussetzungen

    Hinweise für Köln

    Rechtsgrundlage(n)

    § 27 FahrLG

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Köln

    Fristen

    Hinweise für Köln

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Köln

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Es fallen Gebühren in Höhe von 84,40 Euro an. Die Gebühren können Sie auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte bezahlen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Köln

    Weitere Informationen

    Hinweise für Köln

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 20.02.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de