Kraftfahrzeugkennzeichen ZuteilungOnline erledigen

    Vorgesehen zum Löschen - Kraftfahrzeugkennzeichen Zuteilung

    Hinweise für Oberhausen

    Beschreibung

    Hinweise für Oberhausen

    Das "Rote Kennzeichen" zur wiederkehrenden Verwendung wird aufgrund der Vorschriften des §28 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung) auf Antrag als höchstpersönliche Vergünstigung zuverlässigen Kraftfahrzeughändlern, Herstellern oder Handwerkern für deren eigene Geschäftszwecke zugeteilt.

     
    Weitere Informationen

    Der Kraftfahrzeugschein ist vor Antritt der Fahrt vom I n h a b e r des "Roten Dauerkennzeichens" mit den Fahrzeugdaten ausfüllen und zu unterschreiben. Die Eintragung darf nicht mit Bleistift vorgenommen oder mit neuen Daten überschrieben werden. Mit dieser Unterschrift wird die Vorschriftsmäßigkeit des Fahrzeuges und die korrekte Anbringung der Schilder bestätigt.

    Der Inhaber kann mit einem gesonderten Antrag einen Mitarbeiter für eine Unterschriftenvollmacht benennen. Dazu sind Ausweisdokument und Führungszeugnis der betreffenden Person nötig. Es fallen Verwaltungsgebühren in Höhe von 28,90 Euro an. Die Entscheidung über die Zustimmung ist von der Zulassungsstelle abhängig.

    Die Verwendung des Kennzeichens durch den Inhaber ist ausschließlich auf die folgenden Fälle eingeschränkt:

    Prüfungsfahrten: Fahrten anlässlich der Prüfung des Fahrzeuges durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr (gemäß § 28 I StVZO; § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

    Probefahrten: Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeuges (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

    Überführungsfahrten: Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung des Fahrzeuges an einen anderen Ort dienen (gemäß § 28 I StVZO, § 1 I 2, 1. Halbsatz der 49. StVZO Ausnahmeverordnung)

    Mit einem "Roten Dauerkennzeichen" können unterschiedliche Fahrzeuge bewegt werden.

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    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_76b4ae961722c27a75fff4677b22dc33

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kfz.-Zulassungsstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Förderturm 28

    46049 Oberhausen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0208 825-9007

    Fax: 0208 825-9133

    Version

    Technisch geändert am 21.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Oberhausen

    • gültiges Ausweisdokument
    • Formloser Antrag auf Zuteilung eines "Roten Kennzeichens" zur wiederkehrenden Verwendung mit Begründung
    • Führungszeugnis (Beantragung über das Einwohnermeldeamt, Art "O")
    • elektronische Versicherungsbestätigung für "Rote Dauerkennzeichen"
    • Nachweis über ein zugelassenes "Alltagsfahrzeug"
    • Auskunft aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrt-Bundesamtes (wird von der Zulassungsstelle beantragt!)
    • Gewerbeanmeldung
    • Nachweis über die Anmietung von Räumlichkeiten (Mietvertrag)
    • Auskunft in Steuersachen vom Finanzamt

    Formulare

    Hinweise für Oberhausen

    Voraussetzungen

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    Rechtsgrundlage(n)

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    Verfahrensablauf

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    Fristen

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    Bearbeitungsdauer

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    Kosten

    Hinweise für Oberhausen

    155,90 EUR, zuzüglich 15,60 EUR pro Fahrzeugscheinheft

    Die jährliche Kraftfahrzeugsteuer beträgt laut Mitteilung des Finanzamtes OB-Süd zur Zeit 191,73 EUR unabhängig von der Zahl der Fahrzeuge.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Oberhausen

    Weitere Informationen

    Hinweise für Oberhausen

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    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 06.03.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Oberhausen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de