Familienname Änderung Kind - Anschlusserklärung
Hinweise für Herzogenrath
Beschreibung
Hinweise für Herzogenrath
Das deutsche Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts und durch die personenstandsrechtlichen Bestimmungen umfassend und - im Grundsatz - abschließend geregelt. Daher sind nur bestimmte Änderungen möglich (z.B. durch Eheschließung oder bestimmte personenstandsrechtliche Erklärungen vor dem Standesamt).
Darüber hinaus darf die Namensänderungsbehörde einen Namen nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes im Sinne von § 3 des Namensänderungsgesetzes ändern. Die öffentlich-rechtliche Namensänderung hat Ausnahmecharakter. Sie ist unwiderruflich.
Die öffentlich-rechtliche Namensänderung dient ausschließlich dazu, erhebliche Probleme zu beseitigen, die sich im Einzelfall bei der Führung des Vor- oder Familiennamens nachvollziehbar und nachweislich ergeben. Durch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung dürfen die Vorschriften des bürgerlichen Rechts und die personenstandsrechtlichen Bestimmungen nicht unterlaufen werden.
Der Antrag wird bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes gestellt.
Vor Antragstellung ist ein telefonisches Beratungsgespräch sinnvoll. Für eine persönliche Vorsprache ist eine Terminabsprache erforderlich.
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Ansprechpartner
Standesamt - Abt. 32.1 Ordnungswesen und Bürgerdienste - A 32 Amt für Ordnung und Bevölkerungsschutz
Adresse
Hausanschrift
erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde Kind (ggf. mit amtlicher Übersetzung),
- Personalausweise oder Reisepässe,
- Nachweis Ihrer Namensänderung.
Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.
Formulare
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Voraussetzungen
Ihr Kind muss sich der Namensänderung anschließen, wenn es bereits 5 Jahre alt ist.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
Die Erklärung über die Namensänderung können Sie bei jedem Standesamt abgeben. Sie müssen sie entweder von einem Notar oder Standesbeamten beglaubigen lassen. Die Erklärung wird wirksam, sobald sie beim Standesamt eintrifft.
Sie erhalten eine Bescheinigung über die Namensänderung.
Das Eheregister sowie das Geburtenregister werden fortgeschrieben.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie oder Ihr Ehepartner oder das Kind nicht deutsch sprechen, müssen Sie auf eigene Kosten einen Dolmetscher hinzuziehen.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
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