Sonderpädagogischer Förderbedarf Feststellung

    Sonderpädagogischer Förderbedarf

    Sie können beantragen, dass bei Ihrem Kind das Vorliegen eines Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung überprüft wird.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Sie sind der Ansicht, dass Ihr Kind nicht erfolgreich am Schulunterricht teilnehmen kann und wünschen sich eine sonderpädagogische Förderung?
    Lesen Sie hier, welche Möglichkeiten Sie haben.

    Ein sonderpädagogischer Förderbedarf kann bei Kindern und Jugendlichen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen Schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können, bestehen.

    Liegt bei Ihrem Kind eine solche Beeinträchtigung, die nicht allein durch pädagogische Fördermaßnahmen ausgeglichen werden kann, vor, dann können Sie einen Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs stellen.

    Sonderpädagogische Förderschwerpunkte sind:
    1. Lernen,
    2. Sprache,
    3. geistige Entwicklung,
    4. emotionale-soziale Entwicklung,
    5. körperlich-motorische Entwicklung,
    6. Hören,
    7. Sehen.

    Ein Bedarf an sonderpädagogischer Förderung kann auch bei Schülerinnen und Schülern mit festgestelltem Autismus oder langfristigen Erkrankungen bestehen.

    Falls Sie ihr Kind an einer Förderschule anmelden möchten, erhalten Sie hier weiterführende Informationen: Anmeldung an einer Förderschule

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c385a502d42eb5f016803b422d7ef173

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Schulverwaltung, Sportangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02823/320 - 0

    E-Mail: schulverwaltungsamt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 05.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Zu klären (mit dem jeweiligen Schulamt).

    Rechtsgrundlage(n)

    Verordnung über die sonderpädagogische Förderung, 
    den Hausunterricht und die Schule für Kranke 
    (Ausbildungsordnung sonderpädagogische Förderung - AO-SF):

    https://bass.schul-welt.de/6225.htm#13-41nr2.1p9

    SchulG NRW, §§ 19, 20:

    https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_validate_suche?begriff=schulg&sg=0&menu=1&x=0&y=0 

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Goch

    Gemäß Ausbildungsordnung sonderpädagogischer Förderung (AO-SF) können Eltern einen Antrag stellen auf Eröffnung des Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung.

    Dies kann bereits bei der Anmeldung ihres schulpflichtigen Kindes an einer Schule erfolgen.

    Der Antrag ist über die Schule zu stellen und wird dann der Schulaufsichtsbehörde (für Goch ist dies der Kreis Kleve) zur Entscheidung weitergeleitet.

    Einen Überblick rund um das AO-SF-Verfahren erhalten Sie auf der entsprechenden Internetseite des Kreises Kleve.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Förderschule im Gocher Stadtgebiet:

    Astrid-Lindgren-Schule
    Förderzentrum des Kreises Kleve - Förderschwerpunkte Sprache (Primarstufe) und Lernen sowie Emotionale und soziale Entwicklung (Primarstufe- und Sekundarstufe I) im integrativen Verbund -

    Schützenstraße 15
    47574 Goch
    Tel.: 02823 6370
    Fax: 02823 877924
    E-Mail: 189455@schule.nrw.de

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 22.02.2022

    Version

    Technisch geändert am 22.02.2022

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de