Vormund Bestellung
Hinweise für Bünde
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Was ist eine Vormundschaft?
Wird den Eltern die vollständige Verantwortung (elterliche Sorge) für ihr Kind entzogen, nennt man diese vom Gericht benannte Person "Vormund" bzw. "Vormundin".
Was ist eine Pflegschaft?
Wird nur ein Teil der elterlichen Verantwortung entzogen, spricht man von einer Ergänzungspflegschaft. Die benannte Person wird dann als "Ergänzungspfleger" oder "Ergänzungspflegerin" bezeichnet.
Wer kann Vormund bzw. Vormundin oder Pfleger bzw. Pflegerin werden?
Vormund bzw. Vormundin oder Pfleger bzw. Pflegerin können sein:
- das Jugendamt
- ein Vereinsvormund
- ein Berufsvormund
- ein ehrenamtlicher Vormund
Was sind die Aufgaben eines Vormunds bzw. einer Vormundin oder eines Pflegers bzw. einer Pflegerin?
- Sie vertreten die Kinder und Jugendlichen gesetzlich.
- Sie nehmen die Interessen der Kinder und Jugendlichen wahr.
- Sie halten regelmäßigen persönlichen Kontakt mit den Minderjährigen.
- Der Vormund / Pfleger muss das Kind / den Jugendlichen an allen Entscheidungen, die für ihn wichtig sind, beteiligen und sie mit ihm besprechen (§ 1790 BGB).
- Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder und Jugendlichen.
- Sie entscheiden über Kindergarten, eine geeignete Schulform oder über die passende Ausbildungsstätte.
- Sie sind am Hilfeplanprozess beteiligt.
- Sie beantragen notwendige Hilfen für die Kinder und Jugendlichen.
- Sie regeln die Belange, welche die Gesundheit der oder des Minderjährigen betreffen.
- Sie verwalten das Vermögen von Kindern und Jugendlichen.
- Sie regeln die Erbschaftsangelegenheiten.
- Sie machen die Sozialleistungen geltend.
- Sie vertreten die Minderjährigen in gerichtlichen Verfahren und sorgen dafür, dass diese angemessen angehört und beteiligt werden.
- Sie begleiten minderjährige Mütter als Vormund ihres Kindes oder ihrer Kinder und unterstützen sie in allen anfallenden Angelegenheiten.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
Formulare
Hinweise für Bünde
Voraussetzungen
Hinweise für Bünde
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Bünde
- §§ 53 - 58 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) - Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche
- §§ 1773 - 1895 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Vormundschaft
- §§ 1909 - 1921 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) - Pflegschaft
Verfahrensablauf
Hinweise für Bünde
Fristen
Hinweise für Bünde
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Bünde
Kosten
Hinweise für Bünde
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bünde
Weitere Informationen
Hinweise für Bünde
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Bünde