Personalausweis Meldung wegen Fund

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Stemwede

    Sie haben etwas gefunden?

    Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10,00 € wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z. B. Kreditkarte, Schlüssel), dann geben Sie es bitte im Fundbüro ab. Sofern es Hinweise auf den Eigentümer gibt, wird dieser benachrichtigt. Bekommt der Eigentümer die Fundsache zurück, haben Sie Anspruch auf Finderlohn (5 % des Wertes). Wenn der Eigentümer sich innerhalb von sechs Monaten nicht meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Dies gilt jedoch nicht für Mobiltelefone. 

    Sie sind als Finderin bzw. Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 € dem zuständigen Fundbüro zu melden!

    Sie haben etwas verloren?

    Vielleicht ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden. Dort wird vom Armband bis zur Zahnspange alles gesammelt, was verloren gehen kann.

    Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Je nach Wert des Fundgegenstandes können Aufbewahrungsgebühren berechnet werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8a051801b88b2daef41a6890b7c67ccf

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 01.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Gemeinde Stemwede - Bürgerservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Buchhofstraße 17

    32351 Stemwede

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Stemwede

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Stemwede

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Stemwede

    Weitere Informationen

    Hinweise für Stemwede

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Stemwede

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de