Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden
Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.
Beschreibung
Hinweise für Stemwede
Sie haben etwas gefunden?
Wenn Sie etwas gefunden haben, das mehr als 10,00 € wert oder offensichtlich wichtig für den Eigentümer ist (z. B. Kreditkarte, Schlüssel), dann geben Sie es bitte im Fundbüro ab. Sofern es Hinweise auf den Eigentümer gibt, wird dieser benachrichtigt. Bekommt der Eigentümer die Fundsache zurück, haben Sie Anspruch auf Finderlohn (5 % des Wertes). Wenn der Eigentümer sich innerhalb von sechs Monaten nicht meldet, können Sie als Finder die abgegebene Fundsache erhalten. Dies gilt jedoch nicht für Mobiltelefone.
Sie sind als Finderin bzw. Finder nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch verpflichtet, eine Fundsache mit einem geschätzten Wert von mehr als 10 € dem zuständigen Fundbüro zu melden!
Sie haben etwas verloren?
Vielleicht ist Ihr verlorengegangenes oder auch gestohlenes Eigentum im Fundbüro abgegeben worden. Dort wird vom Armband bis zur Zahnspange alles gesammelt, was verloren gehen kann.
Die Fundsachen werden sechs Monate lang aufbewahrt und können vom Eigentümer gegen Vorlage eines Lichtbildausweises und nach eingehender Überprüfung abgeholt werden. Je nach Wert des Fundgegenstandes können Aufbewahrungsgebühren berechnet werden.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- wiedergefundener Personalausweis
Formulare
Hinweise für Stemwede
Voraussetzungen
Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Stemwede
Verfahrensablauf
Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben
Fristen
Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.
Kosten
Für Sie entstehen durch die Meldung keine Kosten.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Stemwede
Weitere Informationen
Hinweise für Stemwede
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021
Stichwörter
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