Personalausweis Meldung wegen FundOnline erledigen

    Wiederauffinden des eigenen Personalausweises melden

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Löhne

    Besondere Hinweise bei Verlust des Personalausweises:

    Als Ausweisinhaberin bzw. Ausweisinhaber sind Sie verpflichtet, den Verlust Ihres Personalausweises, egal ob die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet ist oder nicht, der zuständigen Personalausweisbehörde (in Löhne dem Bürgerbüro) zu melden.

    Falls Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet haben, sollten Sie diese bei Diebstahl oder Verlust des Personalausweises unverzüglich sperren lassen, um einen Missbrauch auszuschließen. Am einfachsten ist das Sperren über die telefonische Sperrhotline unter der Rufnummer 116 116 (kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz, aus dem Ausland mit der der deutschen Ländervorwahl - also +49 116 116 - gebührenpflichtig erreichbar):

    • Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.
    • Die Online-Ausweisfunktion wird umgehend gesperrt und kann vorerst nicht mehr verwendet werden.
    • Sollte Ihnen das Sperrkennwort abhandenkommen, können Sie es bei der Personalausweisbehörde erfragen, in der Sie Ihren Ausweis beantragt haben. Wurde der Ausweis in Löhne beantragt, müssen Sie das Bürgerbüro persönlich aufsuchen und Ihre Identität anhand eines anderen Dokuments nachweisen.

    Sie können das Sperren auch direkt in Ihrer zuständigen Personalausweisbehörde (in Löhne das Bürgerbüro) veranlassen:

    • Dies kann persönlich oder auch telefonisch geschehen.
    • Die Personalausweisbehörde leitet sofort das Sperren ein und informiert die Polizei über den Verlust Ihres Ausweises.


    Sperren der Unterschriftsfunktion

    Für den Fall, dass Sie den Personalausweis auch für die elektronische Signatur nutzen, müssen Sie die Unterschriftsfunktion separat sperren lassen. Wenden Sie sich diesbezüglich bitte an den Anbieter, bei dem Sie das Signaturzertifikat erworben haben und melden Sie ihm den Verlust. Er wird die nötigen Schritte einleiten.

    Mit der Verlustanzeige wird der Personalausweis in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.

    Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist persönlich im Bürgerbüro anzuzeigen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.

    Die Entsperrung der Online-Ausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.


    Falls Sie das Ausweisdokument einer anderen Person finden, melden Sie diese Fundsache bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e3faf64463adac70ee2eb72242a461c5

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    32.2 Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Oeynhausener Straße 41

    32584 Löhne

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05732 100-123

    Fax: 05732 100-9284

    Version

    Technisch geändert am 05.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    -    wiedergefundener Personalausweis

    Formulare

    Hinweise für Löhne

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Löhne

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Hinweise für Löhne

    Die Verlustanzeige des Ausweisdokumentes sowie die Sperrung der Online-Ausweisfunktion sind für Sie kostenfrei.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Löhne

    Weitere Informationen

    Hinweise für Löhne

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Löhne

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de