Personalausweis Meldung wegen Fund

    Personalausweis

    Wenn Sie Ihren als verlorengegangenen gemeldeten Personalausweis wiederfinden, müssen Sie dies melden.

    Beschreibung

    Hinweise für Issum

    Bitte halten Sie zur Beantragung des neuen Personalausweises die unten genannten Unterlagen bereit, ansonsten kann der Personalausweisantrag nicht entgegen genommen werden. Die Geburtsurkunde benötigen Sie nur, wenn in Ihrem Namen (z. B. André) oder Geburtsort (z. B. Koło) ein Sonderzeichen vorkommt (die Sonderzeichen müssen in diesen Fällen nacherfasst werden). Bei besonderen staatsangehörigkeitsrechtlichen Fällen (z.B. Einbürgerung, Vertriebene, Spätaussiedler, Doppelstaatler) werden weitere Unterlagen (z.B. Einbürgerungsurkunde, Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein) zum Nachweis der Staatsangehörigkeit benötigt.

    Die persönliche Antragstellung ist hier erforderlich.

    Bei Kindern bis 16 Jahren ist für die Ausstellung eines Personalausweisantrages die Einverständniserklärung beider Elternteile oder gegebenenfalls eine Sorgerechterklärung erforderlich.

    Online-Funktion

    Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) arbeitet kontinuierlich an einer Verbesserung der Nutzungsfreundlichkeit des Online-Ausweises. Ab dem 7. Februar 2022 steht der elektronische PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienst von der Bundesdruckerei GmbH im Auftrag des BMI in einer ersten Beta-Version für die Bürgerinnen und Bürger bereit.

    Mithilfe des PIN-Rücksetz- und Aktivierungsdienstes können Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises oder einer eID-Karte, die eine Meldeadresse in Deutschland haben, die PIN ihres Online-Ausweises selbst zurücksetzen. Inhaberinnen und Inhaber eines Personalausweises mit deutscher Meldeadresse können zudem den Online-Ausweis selbst aktivieren. Zu diesem Zweck bedarf es lediglich der Beantragung eines PIN-Rücksetzbriefes auf der neuen Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. Der Brief wird sodann aus Sicherheitsgründen auf dem Postweg an die im Chip des Personalausweises oder der eID-Karte gespeicherte Meldeadresse in Deutschland zugestellt.

    Abholung des Personalausweises

    Der neue Personalausweis muss persönlich abgeholt werden. Der Ausweis kann jedoch auch von einer von Ihnen bevollmächtigten Person abgeholt werden. Hierzu ist eine spezielle Vollmacht erforderlich, die Sie auf dieser Seite herunterladen können. Wichtig ist hier die Erklärung zum Erhalt des PIN-Briefes.

    Unter dem folgenden Link können Sie den aktuellen Bearbeitungsstand ihres Ausweisdokuments einsehen und erfahren, ob ihr Ausweis bereits an die Gemeinde versendet wurde und dort zur Abholung bereit liegt.

     

    Alte Personalausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablauf des Dokumentes.
    Besuchen Sie das Personalausweisportal im Internet unter www.personalausweisportal.de.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_89557a2ef843189b643ceb45535e6522

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Herrlichkeit 7-9

    47661 Issum

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 35 / 10 18

    E-Mail: buergerbuero@issum.de

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Issum

    alter Ausweis, Biometrisches Lichtbild, Geburtsurkunde, gegebenenfalls weitere Unterlagen

    Formulare

    Hinweise für Issum

    Voraussetzungen

    Sie hatten Ihren Personalausweis zuvor als verloren gemeldet.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Issum

    Verfahrensablauf

    Melden Sie persönlich bei einem Bürgeramt, dass Sie Ihren Personalausweis wiedergefunden haben

    Fristen

    Sie müssen es unverzüglich melden, wenn Sie Ihren Personalausweis wiederfinden.

    Bearbeitungsdauer

    Ihre Meldung wird sofort aufgenommen.

    Kosten

    Hinweise für Issum

    • bis einschließlich des 23. Lebensjahres: 22,80€
    • ab dem 24. Lebensjahr: 37,00€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Issum

    Weitere Informationen

    Hinweise für Issum

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Issum

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de