Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Hinweise für Soest
Mögliche Gründe für eine Schonzeitaufhebung sind beispielsweise:
- Wildseuchenbekämpfung
- Entnahme von kranken oder kümmernden Wildes
- Vermeidung von übermäßigen Wildschäden
- wissenschaftliche, Lehr- und Forschungszwecke
- Störung des biologischen Gleichgewichts
- Wildhege
Grundsätzlich Vorrang vor einer Schonzeitaufhebung hat
- intensive Jagdausübung während der jeweiligen Jagdzeit,
- Vergrämungsmaßnahmen.
Die Schonzeitaufhebung wird befristet erteilt.
Antrag stellen
- Einen Antrag auf Aufhebung der Schonzeit können sowohl der oder die zuständige Jagdausübungsberechtigte als auch betroffene Landwirte und Landwirtinnen stellen.
- Der Antrag muss eine ausführliche Begründung sowie Angaben zu den betroffenen Flächen beinhalten, gegebenenfalls eine Dokumentation der bereits entstandenen Schäden.
Prüfung
Die Untere Jagdbehörde prüft in jedem Einzelfall, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine Schonzeitaufhebung gegeben sind, insbesondere, ob die Schonzeitaufhebung erforderlich ist und es keine anderen geeigneten Maßnahmen gibt. Hierzu sind in der Regel auch Stellungnahmen vom Kreisjagdberater, der Landwirtschaftskammer, der Forschungsstelle für Jagdkunde und Wildschadenverhütung und der Naturschutzbehörde notwendig.
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Ansprechpartner
Kreis Soest - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02921 30-0
E-Mail: elterngeld@kreis-soest.de
Kreis Soest - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02921 30-0
E-Mail: elterngeld@kreis-soest.de
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Formulare
Hinweise für Soest
Voraussetzungen
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Bei Geburt bis zum 31. März 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2024: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 200.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
- Bei Geburt ab dem 1. April 2025: Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 175.000 EUR. Diese Grenze gilt für Alleinerziehende sowie für Elternpaare.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Soest
- §§ 1 und 22 Bundesjagdgesetz (BJagdG)
- § 24 Landesjagdgesetz (LJG-NRW)
- § 1 Landesjagdzeitenverordnung
Verfahrensablauf
Hinweise für Soest
Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Hinweise für Soest
- In der Regel 60 Euro. Für 2024 gilt eine Befreiung der Gebühr.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
Hinweise für Soest
- Jagd - Schonzeit-Aufhebung
- Jagdzeiten - Infos auf recht.nrw.de
- Antrag auf Schonzeitaufhebung zum Ausdrucken
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024