Elterngeld BewilligungOnline erledigen

    Elterngeld beantragen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

    Online-Dienste

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Gütersloh - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241/85-2480

    E-Mail: elterngeld@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Fristen

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein? Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Schloß Holte-Stukenbrock

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de