Elterngeld beantragen
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Ansprechpartner
Kreis Gütersloh - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241/85-2480
E-Mail: elterngeld@kreis-guetersloh.de
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05241 85-0
Fax: 05241 85-2460
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen muss ich bei der Elterngeldstelle einreichen?
Als erstes füllen Sie den Elterngeldantrag aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen beide Eltern unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. Wichtig ist, vollständige Angaben zu machen. Das vermeidet Rückfragen, die die Bearbeitung verzögern.
Neben dem unterschriebenen Elterngeldantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld" oder für soziale Zwecke im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde.
- Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Dieses Wahlrecht besteht, wenn Sie weder im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes noch in den Monaten, die im Jahr der Geburt Ihres Kindes dem Geburtsmonat vorangingen, weniger als 35 Euro im Monatsdurchschnitt verdient haben.
- Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
- Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
- Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Elterngeld sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise einreichen müssen.
Voraussetzungen
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Wer kann Elterngeld beziehen?
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.
Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024