Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

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    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprache

    Deutsch

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Kreis Gütersloh - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241/85-2480

    E-Mail: elterngeld@kreis-guetersloh.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Auf dem Stempel 5

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05241 85-0

    Fax: 05241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 12.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Welche Unterlagen muss ich bei der Elterngeldstelle einreichen?

    Als erstes füllen Sie den Elterngeldantrag aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen beide Eltern unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. Wichtig ist, vollständige Angaben zu machen. Das vermeidet Rückfragen, die die Bearbeitung verzögern. 

    Neben dem unterschriebenen Elterngeldantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld" oder für soziale Zwecke im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde.
    • Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Dieses Wahlrecht besteht, wenn Sie weder im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes noch in den Monaten, die im Jahr der Geburt Ihres Kindes dem Geburtsmonat vorangingen, weniger als 35 Euro im Monatsdurchschnitt verdient haben.
    • Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
    • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
    • Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein.

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Elterngeld sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise einreichen müssen.

    Voraussetzungen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wer kann Elterngeld beziehen?

    Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.

    Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.

    Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.

    Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.

    Fristen

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein? Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Rheda-Wiedenbrück

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de