Elterngeld BewilligungOnline erledigen

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Gütersloh

    Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten.

    Zu den Aufgaben des Kreises gehören:

    • die Gewährung von Elterngeld und
    • die Beratung zur Elternzeit

    Die Zuständigkeiten sind nach Familiennamen der Kinder aufgeteilt.

    Die Beantragung des Elterngeldes ist auch online möglich.

    Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online-Antrag und finden dort auch weitere Informationen zur Online-Antragstellung.

    www.familienportal.nrw/elterngeld

     

    Ansprechpersonen

    A - BM

    Holger Hagedorn

    05241 85-

    2469

    05241 85-

    32469

    H.Hagedorn@kreis-guetersloh.de

    BN -GEM

    Thomas Nottebrock

    05241 85-2468

    05241 85-32468

    T.Nottebrock@kreis-guetersloh.de

    GEN - J

    Tanja Manzke

    05241 85-

    2414

    05241 85-

    32414

    T.Manzke@kreis-guetersloh.de

    K - MO

    Simone Roer

    05241 85-2467

    05241 85-32467

    S.Roer@kreis-guetersloh.de

    MU -SCH

    Lilli Schnakenwinkel

    05241 85- 2463  

    05241 85-32463

    L.Schnakenwinkel@kreis-guetersloh.de

    SCI - Z

    Milena Uekötter

    05241 85-2473

    05241 85-32473

    M.Uekoetter@kreis-guetersloh.de

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5495b16db86c139dbf2c371a92e0079a

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Herzebrocker Straße 140

    33334 Gütersloh

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5241 85-0

    Fax: +49 5241 85-2460

    Version

    Technisch geändert am 24.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Gütersloh

    • Antragsformular
    • Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)

    Gegebenenfalls weitere Unterlagen:

    • Personalausweis oder Aufenthaltstitel
    • Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
    • Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
    • Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
    • Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
    • sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum

    Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.

    Formulare

    Hinweise für Gütersloh

    Voraussetzungen

    Hinweise für Gütersloh

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
    • Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Gütersloh

    Fristen

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Gütersloh

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de