Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Hinweise für Gütersloh
Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz gilt seit dem 01. Januar 2007. Anspruchsberechtigte Mütter oder Väter können ihre Anträge also direkt an die Abteilung Jugend des Kreises Gütersloh richten.
Zu den Aufgaben des Kreises gehören:
- die Gewährung von Elterngeld und
- die Beratung zur Elternzeit
Die Zuständigkeiten sind nach Familiennamen der Kinder aufgeteilt.
Die Beantragung des Elterngeldes ist auch online möglich.
Unter folgendem Link gelangen Sie zum Online-Antrag und finden dort auch weitere Informationen zur Online-Antragstellung.
www.familienportal.nrw/elterngeld
Ansprechpersonen
A - BM
Holger Hagedorn
05241 85-
2469
05241 85-
32469
H.Hagedorn@kreis-guetersloh.de
BN -GEM
Thomas Nottebrock
05241 85-2468
05241 85-32468
T.Nottebrock@kreis-guetersloh.de
GEN - J
Tanja Manzke
05241 85-
2414
05241 85-
32414
T.Manzke@kreis-guetersloh.de
K - MO
Simone Roer
05241 85-2467
05241 85-32467
S.Roer@kreis-guetersloh.de
MU -SCH
Lilli Schnakenwinkel
05241 85- 2463
05241 85-32463
L.Schnakenwinkel@kreis-guetersloh.de
SCI - Z
Milena Uekötter
05241 85-2473
05241 85-32473
M.Uekoetter@kreis-guetersloh.de
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
3.5.1: Beistandschaften, Unterhaltsvorschuss, Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 5241 85-0
Fax: +49 5241 85-2460
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Gütersloh
- Antragsformular
- Geburtsurkunde des Kindes (in Ausnahmefällen gegebenenfalls anderes geeignetes Dokument)
Gegebenenfalls weitere Unterlagen:
- Personalausweis oder Aufenthaltstitel
- Nachweis über Anerkennung oder Feststellung der Vaterschaft
- Nachweise zum Erwerbseinkommen im Bemessungszeitraum
- Erklärung über voraussichtliches Erwerbseinkommen im Bezugszeitraum
- Bescheinigung der Krankenkasse über das Mutterschaftsgeld und Bescheinigung des Arbeitgebers über den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld
- sonstige Nachweise über Einnahmen im Bezugszeitraum
Je nach Ihrer individuellen Situation können Art und Umfang der Unterlagen variieren. Ebenso kann es Unterschiede zwischen den Elterngeldstellen geben. Prüfen Sie daher Ihre Antragsunterlagen auf weitere Hinweise. Bei Fragen können Sie Ihre Ihre zuständige Elterngeldstelle kontaktieren.
Formulare
Hinweise für Gütersloh
Voraussetzungen
Hinweise für Gütersloh
Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
- Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024
Stichwörter
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