Elterngeld BewilligungOnline erledigen

    Elterngeld beantragen

    Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.

    Beschreibung

    Hinweise für Heinsberg

    Das Kreisjugendamt Heinsberg ist für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung hinsichtlich Elternzeit für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.

    Elterngeld kann ab Geburt als finanzieller Ausgleich für die Betreuung und Erziehung des Kindes gewährt werden. 

    Elternzeit kann der Arbeitnehmer für die Zeit ab Geburt beim Arbeitgeber für eine maximale Dauer von 3 Jahren beantragen. Beim Land NRW ist eine Telefonhotline für Fragen zur Elternzeit eingerichtet:   0211 / 837-1912 

    Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".

    Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen gerne telefonisch zur Verfügung. 

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_2f7f03fd05787fde6893b06b91c5b1fa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elterngeld/Elternzeit

    Adresse

    Hausanschrift

    Valkenburger Straße 45

    52525 Heinsberg

    Version

    Technisch geändert am 08.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heinsberg

    • vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
    • Original-Geburtsurkunde "für Elterngeld"
    • Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes
    • Nachweis des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
    • Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist bzw. vor der Geburt
    • bei Selbständigen gelten Besonderheiten. 

    Formulare

    Hinweise für Heinsberg

    Voraussetzungen

    Hinweise für Heinsberg

    Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
      • Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.

    Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Heinsberg

    Fristen

    Hinweise für Heinsberg

    Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.

    Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heinsberg

    Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.

    Kosten

    Hinweise für Heinsberg

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heinsberg

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heinsberg

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de