Elterngeld beantragen
Wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt betreuen, gleicht das Elterngeld einen Teil des wegfallenden Einkommens aus.
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Das Kreisjugendamt Heinsberg ist für die Gewährung von Elterngeld und die Beratung hinsichtlich Elternzeit für den gesamten Kreis Heinsberg zuständig.
Elterngeld kann ab Geburt als finanzieller Ausgleich für die Betreuung und Erziehung des Kindes gewährt werden.
Elternzeit kann der Arbeitnehmer für die Zeit ab Geburt beim Arbeitgeber für eine maximale Dauer von 3 Jahren beantragen. Beim Land NRW ist eine Telefonhotline für Fragen zur Elternzeit eingerichtet: 0211 / 837-1912
Weitergehende Informationen rund um das Thema Elterngeld/Elternzeit finden Sie unter der Rubrik "Onlinedienstleistung".
Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter/-innen gerne telefonisch zur Verfügung.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
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- vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag
- Original-Geburtsurkunde "für Elterngeld"
- Bescheinigung der Krankenkasse über die Dauer und Höhe des Mutterschaftsgeldes
- Nachweis des Arbeitsgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Gehaltsabrechnung)
- Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate vor Beginn der Mutterschutzfrist bzw. vor der Geburt
- bei Selbständigen gelten Besonderheiten.
Formulare
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Voraussetzungen
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Sie können Elterngeld bekommen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie haben einen Wohnsitz in Deutschland oder halten sich gewöhnlich hier auf.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie sind entweder gar nicht erwerbstätig oder in der Regel nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
Ihr zu versteuerndes Einkommen lag nicht über 250.000 EUR. Bei Elternpaaren liegt die Grenze in der Regel bei 300.000 EUR.
Rechtsgrundlage(n)
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Verfahrensablauf
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Fristen
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Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen.
Den Antrag stellen Sie am besten innerhalb der ersten 3 Lebensmonate Ihres Kindes, denn Elterngeld wird maximal für 3 Lebensmonate rückwirkend gezahlt.
Bearbeitungsdauer
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Auskunft erhalten Sie bei der zuständigen Elterngeldstelle.
Kosten
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keine
Hinweise (Besonderheiten)
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes wenden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024
Stichwörter
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