Elterngeld beantragen
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Ansprechpartner
Elterngeld
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02271 83-0
E-Mail: elterngeld@rhein-erft-kreis.de
Rhein-Erft-Kreis - Elterngeldstelle
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Kontakt
Telefon Festnetz: 02271/83 0
E-Mail: elterngeld@rhein-erft-kreis.de
Voraussetzungen
Hinweise für Frechen
Wer kann Elterngeld beziehen?
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.
Kosten
Hinweise für Frechen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024