Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Hinweise für Bergheim

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 18.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 10.09.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Elterngeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271 83-0

    E-Mail: elterngeld@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rhein-Erft-Kreis - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Willy-Brandt-Platz 1

    50126 Bergheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02271/83 0

    E-Mail: elterngeld@rhein-erft-kreis.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Bergheim

    Wer kann Elterngeld beziehen?

    Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.

    Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.

    Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.

    Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.

    Kosten

    Hinweise für Bergheim

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de