Elterngeld Bewilligung

    Elterngeld beantragen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Wenn Sie nach der Geburt im Job aussetzen oder Teilzeit arbeiten, bekommen Sie Elterngeld. Die finanzielle Leistung ermöglicht Ihnen, sich Zeit für Ihr Kind und die Familie zu nehmen. Hier finden Sie wichtige Informationen, die Sie zum Elterngeld kennen müssen.

    Beschreibung

    Hinweise für Mönchengladbach

    Was ist Elterngeld?

    Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen. 

    Welche Elterngeld-Varianten gibt es?

    Das Elterngeld gibt es in drei Varianten: 

    1. Basiselterngeld
    2. ElterngeldPlus
    3. Partnerschaftsbonus

    Die Varianten können miteinander kombiniert werden.

    1. Basiselterngeld

    Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.

    Wissenswertes auf einen Blick:

    • Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
    • Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
    • Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
    • Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
    • Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
    • Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.

    2. ElterngeldPlus

    Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten. 

    Wissenswertes auf einen Blick:

    • ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
    • Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
    • Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
    • ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.

    3. Partnerschaftsbonus

    Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.

    Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:

    • Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
    • So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.

    Wo kann ich Elterngeld beantragen?

    Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen. 

    Elterngeldstelle finden.

    Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr ab dem 01.01.2007 Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.
    Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
    Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.

    Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.

     

    Wie hoch ist das Elterngeld?

    Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Sie können die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes selbst berechnen. Dazu hat die Bundesregierung einen Elterngeldrechner ins Internet gestellt.

    Zum Elterngeldrechner

     

    Wie beantrage ich Elterngeld?

    Sie können das Elterngeld jetzt online beantragen. Nutzen Sie die Vorteile (vollständige Angaben und korrekte Unterlagen) einer online durchgeführten Antragsstellung. Auf dem FAMILIENPORT.NRW  werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.

    Alle Unterlagen werden eingescannt. Deshalb ist es wichtig, dass diese nicht zusammengeheftet und gut lesbar sind.

     

    Falls eine Beantragung online für Sie nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit den Antrag auf Elterngeld als Papierantrag einzureichen:

    1. Einen Antrag auf Elterngeld als PDF-Datei können Sie im Bereich "Formulare und Broschüren" dieser Seite herunterladen

    2. Ausdrucken und vollständig ausfüllen

    3. Im Antrag genannten Nachweise beifügen (siehe zusätzlich auch "Check-Liste zum Elterngeld-Antrag" im Bereich "Formulare und Broschüren" dieser Seite)
    -Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei-

    4. Ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an folgende Adresse versenden (ein Einwurf in den hauseigenen Briefkasten ist ebenfalls möglich):

     

    Versorgungsamt der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Viersen

    Elterngeld

    Fliethstraße 86 - 88

    41061 Mönchengladbach

     

     

    Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW

     

     

    Bis wann muss ich den Antrag stellen?

    Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).

     

    Ihr Recht: Elternzeit

    Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und muss dort spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit angemeldet werden.

    Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter

    Was Sie zur Elternzeit wissen müssen

     

     

    Telefonische Erreichbarkeit:

    Für Fragen und Informationen können Sie sich an das Bürgertelefon wenden: 02161 2554321 (8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr)

     

    Eine Antragstellung ist komplett digital möglich, alle Informationen zur Antragstellung und erforderlichen Unterlagen sind zu finden im Serviceportal der Stadtverwaltung oder auf https://familienportal.nrw/elterngeld. Anfragen können schriftlich oder per Mail unter elterngeld@moenchengladbach.de gestellt werden, es wird jedoch gebeten, auf Anfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten.


    Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.

     

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_77e5dbec01cef939e07accf12c71369c

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen (50.40 - Elterngeld)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstraße 86 - 88

    41050 Mönchengladbach

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 21.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Mönchengladbach - Elterngeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Fliethstr. 86-88

    41061 Mönchengladbach

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02161-25-0

    E-Mail: elterngeld@Moenchengladbach.de

    Version

    Technisch geändert am 14.07.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Mönchengladbach

    Welche Unterlagen muss ich bei der Elterngeldstelle einreichen?

    Als erstes füllen Sie den Elterngeldantrag aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen beide Eltern unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. Wichtig ist, vollständige Angaben zu machen. Das vermeidet Rückfragen, die die Bearbeitung verzögern. 

    Neben dem unterschriebenen Elterngeldantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

    • Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld" oder für soziale Zwecke im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde.
    • Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Dieses Wahlrecht besteht, wenn Sie weder im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes noch in den Monaten, die im Jahr der Geburt Ihres Kindes dem Geburtsmonat vorangingen, weniger als 35 Euro im Monatsdurchschnitt verdient haben.
    • Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
    • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
    • Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein.

    Bitte füllen Sie den Antrag auf Elterngeld sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise einreichen müssen.

    Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei -

    • Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original-Geburtsurkunde "Zur Beantragung von Elterngeld" Ihres Kindes ein.
    • Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.
    • Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
    • Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels" - das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.

    So können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.

    Formulare

    Voraussetzungen

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    Wer kann Elterngeld beziehen?

    Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:

    • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
    • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
    • Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
    • Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.

    Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.

    Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.

    Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.

    Rechtsgrundlage(n)

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    Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Mönchengladbach

    Fristen

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    Wann reiche ich den Elterngeldantrag ein? Der Elterngeldantrag kann gestellt werden, sobald das Baby da ist. Das Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag bei der Elterngeldstelle eingegangen ist. Da man sich beim Elterngeld an den jeweiligen Lebensmonaten des Kindes (nicht an Kalendermonaten) orientiert, muss ein Antrag also spätestens am letzten Tag des 4. Lebensmonats des Kindes bei der zuständigen Behörde eingegangen sein, damit der Anspruch auf Elterngeld rückwirkend ab Geburt des Kindes gilt. Bitte beachten Sie: Falls Sie den Antrag später einreichen, lassen Sie Elterngeld verfallen.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Mönchengladbach

    Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 6 Wochen.

    Kosten

    Hinweise für Mönchengladbach

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Mönchengladbach

    Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.

    Weitere Informationen

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    Wie hoch ist das Elterngeld? Das Elterngeld ist abhängig von der Höhe Ihres Einkommens vor der Geburt Ihres Kindes und von der Elterngeld-Variante, für die Sie sich entscheiden. Je nach Einkommen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 Euro und 1.800 Euro monatlich. das ElterngeldPlus zwischen 150 Euro und 900 Euro monatlich. Den Mindestbetrag von 300 Euro Basiselterngeld oder 150 Euro ElterngeldPlus können Sie auch bekommen, wenn Sie bisher kein Einkommen hatten. Sie erhalten den Mindestbetrag zum Beispiel auch, wenn Sie nach der Geburt genauso viel verdienen wie davor. Besondere Zuschläge des Elterngeldes können Sie bekommen bei Mehrlingsgeburten Geschwisterkindern geringem Einkommen Frühgeborene Kinder Kommt das Kind besonders früh auf die Welt, bekommen Eltern bis zu 4 Elterngeldmonate mehr: Wird das Kind mind. 6 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 1 zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Wird das Kind mind. 8 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 2 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Wird das Kind mind. 12 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 3 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Wird das Kind mind. 16 Wochen vor dem errechneten Termin geboren, gibt es 4 zusätzliche Monate Basiselterngeld. Diese zusätzlichen Monate Basiselterngeld können Sie auf Wunsch auch in ElterngeldPlus umwandeln. Mehrlingszuschlag Wenn Sie Zwillinge haben, dann bekommen Sie für diese nur einmal Elterngeld. Bei Drillingen bekommen Sie den doppelten Zuschlag, bei Vierlingen den dreifachen und so weiter. Geschwisterbonus Wenn Sie weitere Kinder haben, die ebenfalls in Ihrem Haushalt leben, dann können Sie einen Zuschlag auf Ihr Elterngeld erhalten, den sogenannten Geschwisterbonus. Ihr Elterngeld wird dann um 10 Prozent erhöht, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld oder 37,50 Euro pro Monat beim ElterngeldPlus. Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist, oder mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind, oder mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, welches noch keine 14 Jahre alt ist. Voraussetzung ist ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 20. Zuschlag für Geringverdiener Eltern mit geringem Einkommen können mehr als 67 Prozent des Nettoverdienstes erhalten. Sie wollen wissen, wie hoch Ihr Elterngeldanspruch ist? Dann nutzen Sie den Elterngeldrechner auf der Seite des Bundesfamilienministeriums: https://familienportal.de/familienportal/rechner-antraege/elterngeldrechner Für welche Kinder bekommen Sie Elterngeld? Elterngeld können Sie bekommen für Ihr leibliches Kind, für das leibliche Kind Ihrer Ehefrau oder Ihres Ehemannes, Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners, für Ihr Adoptivkind, auch wenn das Adoptionsverfahren noch läuft, in besonderen Fällen auch für Ihr Enkelkind oder Urenkelkind, Ihre Nichte oder Ihren Neffen, Ihre Schwester oder Ihren Bruder. Dies ist zum Beispiel möglich, wenn die Eltern des Kindes schwer krank, behindert oder gestorben sind und sich deshalb nicht selbst um ihr Kind kümmern können.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de