Elterngeld beantragen
Hinweise für Mönchengladbach
Beschreibung
Hinweise für Mönchengladbach
Was ist Elterngeld?
Das Elterngeld ist ein Ausgleich für bisheriges Einkommen. Sie bekommen Elterngeld, wenn Sie nach der Geburt weniger oder gar nicht arbeiten, um Ihr Kind in den ersten Monaten zu betreuen.
Welche Elterngeld-Varianten gibt es?
Das Elterngeld gibt es in drei Varianten:
- Basiselterngeld
- ElterngeldPlus
- Partnerschaftsbonus
Die Varianten können miteinander kombiniert werden.
1. Basiselterngeld
Basiselterngeld können Sie nur innerhalb der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes beziehen.
Wissenswertes auf einen Blick:
- Das Basiselterngeld wird als finanzielle Starthilfe bis zum 1. Geburtstag des Babys gezahlt.
- Bleibt der andere Elternteil auch für mindestens 2 Monate zuhause, verlängert sich die Zahlung um 2 Monate auf insgesamt 14 Monate.
- Die Bezugsmonate können zwischen beiden Elternteilen beliebig aufgeteilt werden.
- Alleinerziehende können bis zu 14 Monate Elterngeld bekommen.
- Eine Teilzeitbeschäftigung bis zu 32 Wochenstunden ist möglich.
- Das Basiselterngeld beträgt in der Regel 67 Prozent des durchschnittlichen Nettoverdienstes der letzten 12 Monate, mindestens 300 und höchstens 1.800 Euro monatlich.
2. ElterngeldPlus
Statt 1 Monat Basiselterngeld können Sie auch 2 Monate ElterngeldPlus in Anspruch nehmen. Es ist gedacht für Elternteile, die bald nach der Geburt des Kindes wieder in Teilzeit arbeiten möchten.
Wissenswertes auf einen Blick:
- ElterngeldPlus können Sie doppelt so lange erhalten wie das Basiselterngeld.
- Dafür ist es nur halb so hoch und beträgt zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
- Sie möchten Familie und Beruf vereinbaren und bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten? Dann kann das monatliche ElterngeldPlus genauso hoch sein, wie das monatliche Basiselterngeld mit Teilzeit.
- ElterngeldPlus ist daher besonders lohnenswert für Eltern, die früh nach der Geburt des Kindes wieder in den Job einsteigen.
3. Partnerschaftsbonus
Der Partnerschaftsbonus ist ein Angebot für Eltern, die sich ihre familiären und beruflichen Aufgaben teilen.
Die Voraussetzungen für den Partnerschaftsbonus sind:
- Beide Elternteile arbeiten 2 bis 4 Monate gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche und betreuen ihr Kind gemeinsam.
- So kann die Bezugsdauer um bis zu 4 zusätzliche Monate auf insgesamt 28 Monate verlängert werden.
Wo kann ich Elterngeld beantragen?
Das Elterngeld können Sie bei der örtlichen Elterngeldstelle beantragen. In Nordrhein-Westfalen sind die Kreise und kreisfreien Städte für die Bearbeitung des Elterngeldes zuständig. Die für Sie zuständige Elterngeldstelle finden Sie in der nachstehenden Datenbank. Dort können Sie sich auch beraten lassen.
Elterngeld erhalten alle Eltern, die sich Zeit für ihr ab dem 01.01.2007 Neugeborenes nehmen und ihr Kind selbst betreuen und erziehen. Diese Eltern haben gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Elternzeit.
Das Elterngeld ist eine Familienleistung mit Einkommensersatzfunktion. Ersetzt wird grundsätzlich das durchschnittlich in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt des Kindes erzielte Erwerbseinkommen.
Eltern, die im Zwölfmonatszeitraum keine Erwerbseinkünfte erzielt haben, erhalten zumindest den Sockelbetrag von 300 Euro. Grundvoraussetzung ist aber immer die eigene Betreuung und Erziehung des Kindes durch die Mutter oder den Vater.
Auch ausländische Bürgerinnen und Bürger können das Elterngeld beantragen. Voraussetzung dafür ist aber, dass sie nicht nur vorübergehend in Deutschland leben und einen Aufenthaltstitel haben, der zu einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Sie müssen daher im Besitz eines "qualifizierten Aufenthaltstitels" sein.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Der Höchstbetrag des Elterngeldes beträgt 1.800 Euro, der Mindestbetrag 300 Euro. Grundsätzlich kann das Elterngeld für die Dauer von 12 Monaten bezogen werden. Unter bestimmten Voraussetzungen können zwei weitere Bezugsmonate geltend gemacht werden. Sie können die voraussichtliche Höhe des Elterngeldes selbst berechnen. Dazu hat die Bundesregierung einen Elterngeldrechner ins Internet gestellt.
Zum Elterngeldrechner
Wie beantrage ich Elterngeld?
Sie können das Elterngeld jetzt online beantragen. Nutzen Sie die Vorteile (vollständige Angaben und korrekte Unterlagen) einer online durchgeführten Antragsstellung. Auf dem FAMILIENPORT.NRW werden Sie Schritt für Schritt durch den Antrag geleitet.
Alle Unterlagen werden eingescannt. Deshalb ist es wichtig, dass diese nicht zusammengeheftet und gut lesbar sind.
Falls eine Beantragung online für Sie nicht möglich ist, haben Sie die Möglichkeit den Antrag auf Elterngeld als Papierantrag einzureichen:
1. Einen Antrag auf Elterngeld als PDF-Datei können Sie im Bereich "Formulare und Broschüren" dieser Seite herunterladen
2. Ausdrucken und vollständig ausfüllen
3. Im Antrag genannten Nachweise beifügen (siehe zusätzlich auch "Check-Liste zum Elterngeld-Antrag" im Bereich "Formulare und Broschüren" dieser Seite)
-Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei-
4. Ausgefüllten Antrag mit den entsprechenden Nachweisen an folgende Adresse versenden (ein Einwurf in den hauseigenen Briefkasten ist ebenfalls möglich):
Versorgungsamt der Stadt Mönchengladbach und des Kreises Viersen
Elterngeld
Fliethstraße 86 - 88
41061 Mönchengladbach
Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter Elterngeld - FAMILIENPORTAL.NRW
Bis wann muss ich den Antrag stellen?
Sie müssen den Antrag spätestens drei Monate nach der Geburt des Kindes stellen, um das Elterngeld für den gesamten Zeitraum zu erhalten. Sie können das Elterngeld auch danach noch beantragen. Sie erhalten dann aber nur 3 Monate rückwirkend Elterngeld (ausschlaggebend ist dabei der Tag, an dem der Antrag eingegangen ist).
Ihr Recht: Elternzeit
Wenn Sie sich nach der Geburt Ihres Kindes ausschließlich um ihr Kind kümmern wollen, können sie bei ihrem Arbeitgeber Elternzeit beantragen. Auf Elternzeit haben Sie einen Rechtsanspruch. Elternzeit kann Ihnen also auch nicht per Arbeitsvertrag verweigert werden. Diese Regelung gilt für Mütter genauso wie für Väter. Väter und Mütter können auch gleichzeitig Elternzeit nehmen. Während Sie Elternzeit nehmen, haben Sie in größeren Betrieben einen Anspruch darauf, weiterhin zwischen 15 und 30 Stunden wöchentlich arbeiten zu können, wenn Sie das möchten. Eltern, deren Kinder ab dem 01.09.2021 geboren werden, dürfen bis zu 32 Stunden pro Woche arbeiten. Elternzeit kann genommen werden, bis das Kind das 3. Lebensjahr vollendet hat. Es ist aber auch möglich, zunächst nur einen Teil der Elternzeit zu nehmen und bis zu 24 Monate Elternzeit "aufzusparen". Man kann dann die aufgesparte Elternzeit zu einem frei gewählten Zeitpunkt nehmen, bis zum 8. Lebensjahr des Kindes. Hierfür ist aber immer eine Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich und muss dort spätestens 13 Wochen vor Beginn dieser Elternzeit angemeldet werden.
Weitere Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter
Was Sie zur Elternzeit wissen müssen
Telefonische Erreichbarkeit:
Für Fragen und Informationen können Sie sich an das Bürgertelefon wenden: 02161 2554321 (8 bis 16 Uhr, freitags 8 bis 12 Uhr)
Eine Antragstellung ist komplett digital möglich, alle Informationen zur Antragstellung und erforderlichen Unterlagen sind zu finden im Serviceportal der Stadtverwaltung oder auf https://familienportal.nrw/elterngeld. Anfragen können schriftlich oder per Mail unter elterngeld@moenchengladbach.de gestellt werden, es wird jedoch gebeten, auf Anfragen zum Bearbeitungsstand zu verzichten.
Persönliche Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Online-Dienst
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Versorgungsamt für die Stadt Mönchengladbach und den Kreis Viersen (50.40 - Elterngeld)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Fax: +49 2161 25-3898
Stadt Mönchengladbach - Elterngeldstelle
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 02161-25-0
E-Mail: elterngeld@Moenchengladbach.de
erforderliche Unterlagen
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Welche Unterlagen muss ich bei der Elterngeldstelle einreichen?
Als erstes füllen Sie den Elterngeldantrag aus und unterschreiben ihn. Den Antrag müssen beide Eltern unterschreiben. Hat nur ein Elternteil das Sorgerecht, reicht die Unterschrift des Sorgeberechtigten aus. Wichtig ist, vollständige Angaben zu machen. Das vermeidet Rückfragen, die die Bearbeitung verzögern.
Neben dem unterschriebenen Elterngeldantrag reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Die Geburtsbescheinigung des Kindes mit dem Verwendungszweck für Elterngeld" oder für soziale Zwecke im Original. Diese erhalten Sie beim Standesamt mit der Geburtsurkunde.
- Einkommensnachweise: Für das Elterngeld sind die letzten 12 Lohn- oder Gehaltsabrechnungen vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz notwendig. Wenn Sie selbstständig sind, reichen Sie den Steuerbescheid des Vorjahres der Geburt mit ein. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit auch abhängig beschäftigt sind, werden neben dem Steuerbescheid vom Vorjahr der Geburt auch die Lohn- und Gehaltsbescheinigungen aus dem Vorjahr der Geburt benötigt. Falls Ihre Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit vergleichsweise gering sind, können Sie wählen, ob das Elterngeld aus dem Einkommen im Kalenderjahr vor der Geburt oder aus dem Einkommen aus den letzten zwölf Monaten vor der Geburt berechnet werden soll. Dieses Wahlrecht besteht, wenn Sie weder im Kalenderjahr vor der Geburt Ihres Kindes noch in den Monaten, die im Jahr der Geburt Ihres Kindes dem Geburtsmonat vorangingen, weniger als 35 Euro im Monatsdurchschnitt verdient haben.
- Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten: eine entsprechende Bescheinigung Ihres Arbeitgebers.
- Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind: die Krankenkassenbescheinigung über den Bezug von Mutterschaftsgeld nach der Geburt.
- Wenn Sie privat krankenversichert sind, reichen Sie die Bescheinigung über das Krankentagegeld während des Mutterschutzes ein.
Bitte füllen Sie den Antrag auf Elterngeld sorgfältig aus. Daraus kann sich ergeben, dass Sie in Ihrem konkreten Fall weitere Nachweise einreichen müssen.
- Bitte fügen Sie die Nachweise nicht geklammert oder geheftet bei -
- Bitte schicken Sie uns mit Ihrem Antrag auf jeden Fall die Original-Geburtsurkunde "Zur Beantragung von Elterngeld" Ihres Kindes ein.
- Sofern Sie Elterngeld aufgrund eines vor der Geburt erzielten Erwerbseinkommens beantragen möchten, fügen Sie auch Einkommensnachweise aus den 12 Monaten vor der Geburt bzw. vor dem Beginn der Mutterschutzfrist bei.
- Wenn Sie Mutterschaftsgeld erhalten, benötigen wir auch einen Nachweis über die Höhe und die Dauer des Mutterschaftsgeldes und des Arbeitgeberzuschusses während des Beschäftigungsverbotes.
- Wenn Sie aus einem Staat kommen, der nicht zur Europäischen Union gehört, benötigen wir außerdem eine Kopie Ihres "Aufenthaltstitels" - das heißt, Ihrer Aufenthaltserlaubnis oder Ihrer Niederlassungserlaubnis.
So können wir Ihren Antrag schneller bearbeiten.
Formulare
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Antragsformulare für das Elterngeld finden Sie hier zum Download:
Voraussetzungen
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Wer kann Elterngeld beziehen?
Als Mutter oder Vater können Sie unter folgenden Voraussetzungen Elterngeld bekommen:
- Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst.
- Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt.
- Sie arbeiten gar nicht oder nicht mehr als 32 Stunden pro Woche.
- Ihr gemeinsames Jahreseinkommen beträgt nicht mehr als 300.000 Euro. Wenn Sie alleinerziehend sind, beträgt Ihr Jahreseinkommen nicht mehr als 250.000 Euro.
Ausländische Eltern müssen weitere Voraussetzungen erfüllen. Welche das sind können Sie hier nachlesen.
Pflegeeltern können kein Elterngeld bekommen.
Wenn Sie andere Leistungen, wie z. B. Arbeitslosengeld I, Arbeitslosengeld II oder BAföG beziehen, können Sie ebenfalls Elterngeld bekommen. Möglicherweise wird das Elterngeld aber auf die andere Leistung angerechnet.
Rechtsgrundlage(n)
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Das Elterngeld ist geregelt im Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit.
Verfahrensablauf
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Fristen
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Bearbeitungsdauer
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Kosten
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Hinweise (Besonderheiten)
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Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, kann die jeweilige Aufsichtsbehörde des Bundeslandes angesprochen werden.
Weitere Informationen
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Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) am 21.05.2024
Stichwörter
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