Zuverlässigkeit des Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerben ÜberprüfungOnline erledigen

    Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen

    Wer ein überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder ummeldet, deren/dessen Zuverlässigkeit überprüft die Gewerbebehörde anhand eines Führungszeugnisses zur Vorlage bei einer Behörde und einer Gewerbezentralregisterauskunft zur Vorlage bei einer Behörde.

    Beschreibung

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gewerbeanmeldung
    Sie wollen ein Gewerbe betreiben. Gewerbetreibende sind natürliche oder juristische Personen (z.B. AG, GmbH, KgaA). Wenn Sie den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle beginnen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Dies ist darüber hinaus bei der Übernahme eines bestehenden Betriebes, z. B. durch Kauf oder Pacht, Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine andere Rechtsform, oder der Verlegung eines Betriebes in eine andere Stadt (gilt bei der einen Behörde als Aufgabe, bei der anderen Behörde als Neuerrichtung) notwendig. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.


    Gewerbeummeldung
    Wenn Sie den selbstständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle

    •  innerhalb Heiligenhaus verlegen, oder
    • den Gegenstand des Gewerbes wechseln oder
    • auf Waren oder Leistungen ausdehnen, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind oder
    • der Name des Gewerbetreibenden geändert wird (in Kraft ab 01.01.2023),

    müssen Sie dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.

    Gewerbeabmeldung
    Sie möchten Ihren Betrieb auflösen, Ihren Betriebssitz, den Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde oder möchten eine Änderung der Rechtsform Ihres Gewerbes vornehmen. Wenn Sie den Betrieb Ihres Gewerbes einstellen möchten, sind Sie verpflichtet, Ihr Gewerbe bei der zuständigen Behörde gleichzeitig abzumelden. Darüber hinaus ist eine Gewerbeabmeldung anzuzeigen, wenn der Betriebssitz oder der Sitz einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle außerhalb der bisherigen Gemeinde verlegt wird oder wenn sich die Rechtsform des Betriebes ändert. Bei einer Betriebsverlegung innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der bisher schon zuständigen Gemeinde genügt eine Gewerbeummeldung. Die Behörde bescheinigt Ihnen schriftlich den Empfang der Gewerbeanzeige.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_951fa0ebf04dd52611b1b0d5a00b88b8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    I.2.1 Ordnungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 157

    42579 Heiligenhaus

    Version

    Technisch geändert am 13.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Heiligenhaus

    • Gültiges Ausweisdokument der antragstellenden Person (Personalausweis oder Reisepass),
    • Aufenthaltstitel mit dem Vermerk "Erwerbstätigkeit gestattet", wenn die antragstellende Person nicht aus einem Staat der Europäischen Union (EU), dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder der Schweiz kommt,
    • aktuelle Anmeldebestätigung, sofern im Ausweisdokument keine Privatanschrift vermerkt ist,
    • Eintrag bei der Handwerkskammer: Bei handwerklichen oder handwerksähnlichen Tätigkeiten wird für die Ausübung eines Gewerbes die Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer benötigt,
    • Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Kopie der entsprechenden Erlaubnis bzw. Konzession,
    • Ggf. aktueller Auszug aus dem Gewerbezentralregisterauszug der (Belegart 9; im Bürgerbüro des Wohnortes zu beantragen),
    • Ggf. aktuelles Führungszeugnis der (Belegart O; im Bürgerbüro des Wohnortes zu beantragen)
    • Ggf. Kopie der notariellen Beurkundung des Gesellschaftsvertrags/Gründungsvertrages)

    Bei angemieteten/gekauften/gepachteten und gewerblich genutzten Räumlichkeiten wird der Miet-, Kauf-, Pachtvertrag oder Grundbuchauszug benötigt.

    Formulare

    • Formulare: keine
    • Schriftform erforderlich: nein
    • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung vor Ort: nein
    • Onlineverfahren möglich: nein

    Voraussetzungen

    Anmeldung oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Verfahrensablauf

    1. Melden Sie Ihr überwachungsbedürftiges Gewerbe an- oder um.

    2. Beantragen Sie ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde und eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde und reichen Sie diese bei der Gewerbebehörde ein.

    3. Die Gewerbebehörde prüft Ihre Zuverlässigkeit.

    Fristen

    Unverzüglich nach der An- oder Ummeldung eines überwachungsbedürftigen Gewerbes

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Heiligenhaus

    Kosten

    Hinweise für Heiligenhaus

    Name Typ Kosten Für natürliche Personen und vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften, die keine juristischen Personen sind $kosten.typ 26,00 EUR Für juristische Personen, auch wenn sie vertretungsberechtigte Gesellschafter von Personengesellschaften sind $kosten.typ 33,00 EUR Für jeden weiteren gesetzlichen Vertreter bei juristischen Personen $kosten.typ 13,00 EUR Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei. $kosten.typ kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Heiligenhaus

    Weitere Informationen

    Hinweise für Heiligenhaus

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Berlin (SenWiEnBe) am 07.10.2020

    Version

    Technisch geändert am 28.02.2024

    Stichwörter

    Hinweise für Heiligenhaus

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de