Brauchtumsfeuer/Lagerfeuer Anzeige

    Osterfeuer Genehmigung

    Hinweise für Grefrath

    Beschreibung

    Hinweise für Grefrath

    Grundsätzlich ist gem. § 7 Absatz 1 Landes-Immissionsschutzgesetz (LImschG) das Verbrennen und Abbrennen von Gegenständen im Freien - auch unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt - untersagt. Die Kommunen in Nordrhein-Westfalen haben nach § 7 Absatz 1 Satz 2 LImschG prinzipiell die Möglichkeit, Ausnahmen vom generell nach Landesrecht verbotenen Ab- und Verbrennen von Gegenständen zu gewähren. Für die Ausnahmen vom generellen Verbot des § 7 Absatz 1 LImschG bedarf es eines sachlichen Grundes. Einen solchen stellt z. B. die Tradition des Osterfeuers bzw. Brauchtumsfeuers dar.
    In vielen Städten und Gemeinden bestehen Regelungen zur Durchführung von Oster- und anderen Brauchtumsfeuern. Diese legen eine Anzeige- oder Genehmigungspflicht mit Einzelheiten zur Durchführung dieser Feuer fest. Damit kann die Häufigkeit und das Ausmaß von Brauchtumsfeuern im Gemeindegebiet beeinflusst werden. 

    Grundsätzlich können Feuer nur dann als Brauchtum angesehen werden, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Glaubensgemeinschaften, Organisationen oder Vereinen ausgerichtet werden und im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich sind.

    Feuer im Freien dürfen nicht zur Abfallbeseitigung missbraucht werden.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_1dce0dbd498c33ef5a25b9f645373e9d

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice

    Version

    Technisch geändert am 14.04.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Grefrath

    Formulare

    Hinweise für Grefrath

    Voraussetzungen

    Hinweise für Grefrath

    Für das Abbrennen eines Feuers wird die Erlaubnis des Grundstückeigentümers (Abrennort) benötigt!

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Grefrath

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Grefrath

    Fristen

    Hinweise für Grefrath

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Grefrath

    Kosten

    Hinweise für Grefrath

    • je ordnungsbehördlicher Erlaubnis: 15,00€
      Zahlungsziel:
      Die Erteilung der Erlaubnis ist mit Auflagen verbunden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Grefrath

    Weitere Informationen

    Hinweise für Grefrath

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 24.08.2022

    Stichwörter

    Hinweise für Grefrath

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de