Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung
Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.
Beschreibung
Hinweise für Hemer
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Forderungen der Stadt gegen Sie bestehen.Mit der Bescheinigung in Steuersachen bestätigt die Zahlungsabwicklung der Stadt Hemer Ihnen, dass Sie Ihren Steuerverpflichtungen im Stadtgebiet Hemer nachgekommen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hemer erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wieder Erteilung einer Gaststättenkonzessionder Erteilung öffentlicher Aufträge usw.Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die Bescheinigung nur Ihnen selbst, Dritten nur mit einer schriftlichen Vollmacht, ausgestellt werden.Bitte fordern Sie die Bescheinigung schriftlich, per E-Mail oder Fax an. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Termin vereinbaren.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Hemer
Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien beifügen),eine Mitteilung, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird,schriftliche Vollmacht (wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.
Kosten
Hinweise für Hemer
Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro
Weitere Informationen
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023