Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Hemer

    Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung, dass keine offenen Forderungen der Stadt gegen Sie bestehen.Mit der Bescheinigung in Steuersachen bestätigt die Zahlungsabwicklung der Stadt Hemer Ihnen, dass Sie Ihren Steuerverpflichtungen im Stadtgebiet Hemer nachgekommen sind. Bitte beachten Sie, dass diese Bescheinigung nur für Steuern gilt, die die Stadt Hemer erhebt (z.B. Gewerbesteuer, Hundesteuer, Vergnügungssteuer u.a.). Bei anderen Steuern wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Finanzamt.Die Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wieder Erteilung einer Gaststättenkonzessionder Erteilung öffentlicher Aufträge usw.Im Hinblick auf das Steuergeheimnis darf die Bescheinigung nur Ihnen selbst, Dritten nur mit einer schriftlichen Vollmacht, ausgestellt werden.Bitte fordern Sie die Bescheinigung schriftlich, per E-Mail oder Fax an. Alternativ können Sie auch einen persönlichen Termin vereinbaren.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8adac3a170a2c41257f204b826fae894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Fachdienst 1.4 - Zahlungsabwicklung, Steuern und Gebühren

    Adresse

    Hausanschrift

    Hademareplatz 44

    58675 Hemer

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Hemer

    Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument (bei schriftlichem Antrag bitte Kopien beifügen),eine Mitteilung, zu welchem Zweck die Bescheinigung benötigt wird,schriftliche Vollmacht (wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten)

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Hemer

    Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de