Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Lübbecke

    Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.

    Zum Beispiel:

    • Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
    • Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
    • Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle
    • Reisegewerbekarte
    • Taxi-/Mietwagengewerbe
    • Genehmigung Güterkraftverkehr
    • Makler*innen/Bauträger*innen
    • Versicherungsvermittler*innen nach §§ 34 ff GewO
    • Immobilienverkauf/-vermietung (privater Zweck)
    • Aufenthaltserlaubnis
    • Einbürgerungsantrag

    oder auch für die Teilnahme an

    • öffentlichen Ausschreibungen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_e17acf754aa3de0d9ad0094cf9f10fce

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.06.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Bereich Finanzen / Gewerbe- und Vergnügungssteuer

    Adresse

    Hausanschrift

    Kreishausstr. 2-4

    32312 Lübbecke

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05741 276-825

    Version

    Technisch geändert am 07.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Lübbecke

    Für die Erteilung dieser Bescheinigung wird gem. § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lübbecke in der Fassung vom 20.12.2013 i. V. m. Tarif Nr. 3 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben.

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Lübbecke

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de