Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung
Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
- Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle
- Reisegewerbekarte
- Taxi-/Mietwagengewerbe
- Genehmigung Güterkraftverkehr
- Makler*innen/Bauträger*innen
- Versicherungsvermittler*innen nach §§ 34 ff GewO
- Immobilienverkauf/-vermietung (privater Zweck)
- Aufenthaltserlaubnis
- Einbürgerungsantrag
oder auch für die Teilnahme an
- öffentlichen Ausschreibungen
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bereich Finanzen / Gewerbe- und Vergnügungssteuer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05741 276-825
E-Mail: steuern@luebbecke.de
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Lübbecke
Sie erhalten die Bescheinigung nach einer durchschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen auf dem Postweg.
Kosten
Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)
Weitere Informationen
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke