Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Lübbecke
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Zum Beispiel:
- Gaststättenkonzession (Schank- und Speisewirtschaft)
- Erlaubnis zum Betrieb einer Spielhalle
- Erlaubnis zum Betrieb einer Wettvermittlungsstelle
- Reisegewerbekarte
- Taxi-/Mietwagengewerbe
- Genehmigung Güterkraftverkehr
- Makler*innen/Bauträger*innen
- Versicherungsvermittler*innen nach §§ 34 ff GewO
- Immobilienverkauf/-vermietung (privater Zweck)
- Aufenthaltserlaubnis
- Einbürgerungsantrag
oder auch für die Teilnahme an
- öffentlichen Ausschreibungen
Online-Dienst
URL Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bereich Finanzen / Gewerbe- und Vergnügungssteuer
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 05741 276-825
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Lübbecke
Für die Erteilung dieser Bescheinigung wird gem. § 1 Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Lübbecke in der Fassung vom 20.12.2013 i. V. m. Tarif Nr. 3 der Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung eine Gebühr in Höhe von 22,00 Euro erhoben.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Lübbecke