Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Espelkamp
Die Gründe für die Anforderung der Vorlage können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Bescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO
Weitere Unbenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Espelkamp
- Bei telefonischer und schriftlicher Beantragung werden keine Unterlagen oder Nachweise benötigt; Sie müssen aber unbedingt Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird, machen
- In dringenden Fällen können Sie auch persönlich zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort bezahlen und mitnehmen
- Wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Hinweise für Espelkamp
Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
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