Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Espelkamp

    Die Gründe für die Anforderung der Vorlage können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge. 

    Die Bescheinigung wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:

    • die Erteilung einer Gaststättenkonzession
    • Schank- und Speisewirtschaft
    • Spielhallen Reisegewerbekarten
    • öffentliche Ausschreibungen
    • Taxi/Mietwagengewerbe
    • Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO

    Weitere Unbenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_201b2394b5f0c6e57b9adcf560887afc

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.01.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    2.1.4 Zahlungsverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Wilhelm-Kern-Platz 1

    32339 Espelkamp

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05772 562-0

    Fax: 05772 562-256

    E-Mail: stadtkasse@espelkamp.de

    Version

    Technisch geändert am 16.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Espelkamp

    • Bei telefonischer und schriftlicher Beantragung werden keine Unterlagen oder Nachweise benötigt; Sie müssen aber unbedingt Angaben über die Stelle, für die die Bescheinigung benötigt wird, machen
    • In dringenden Fällen können Sie auch persönlich zu uns kommen und - nach Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepass - die Bescheinigung sofort bezahlen und mitnehmen
    • Wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten, ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    Hinweise für Espelkamp

    Für die Erteilung der Bestätigung darüber, dass keine sonstigen Steuerrückstände bestehen, sind die Finanzämter zuständig.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Espelkamp

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de