Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Detmold
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, wie entweder die Erteilung einer Gaststättenkonzession,der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis, oder der Erteilung öffentlicher Aufträge und so weiter. Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Die Gewerbeordnung und die gewerberechtlichen Spezialgesetze, zum Beispiel das Gaststättengesetz, enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen.
Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis - zum Beispiel einer Gaststättenkonzession, einer Genehmigung nach § 35 c Gewerbeordnung und so weiter - begründet für die Erwerberin oder den Erwerber der Erlaubnis ein Recht, das Gewerbe auszuüben.
Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Stadt Detmold, wenn Sie Ihren Wohnsitz oder Ihren Firmenstandort in Detmold haben bzw. planen oder wenn Sie einen Nachweis benötigen, dass keine offenen Forderungen aus Steuern oder Grundbesitzabgaben seitens der Stadt Detmold gegen Sie bestehen. Weitere Unbedenklichkeitsbescheinigungen erteilen auch die Finanzämter für deren Steuerforderungen. Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich oder telefonisch bestellen und erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post. Eine persönliche Entgegennahme in der Staddtkasse ist ebenfalls möglich.
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Ansprechpartner
Stadt Detmold
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: +495231 977351
E-Mail: stadtkasse@detmold.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
- Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
- Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
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