Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Bünde
Die Gründe für die Anforderung der Bescheinigung können vielfältig sein, etwa zur Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder vor der Vergabe öffentlicher Aufträge.
Insbesondere wird sie für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt, beispielsweise:
- die Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen
- Reisegewerbekarten
- Taxi/Mietwagengewerbe
- Makler/Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff. GewO
Weitere Unbenklichkeitsbescheinigungen stellen die Finanzämter für deren Steuerforderungen aus.
Online-Dienst
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Bünde
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
- Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
- Schriftliche Vollmacht, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Bünde