Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung
Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.
Beschreibung
Hinweise für Lüdinghausen
Eine Bescheinigung in Steuersachen ist eine befristete Erklärung und belegt, dass Sie keine Verbindlichkeiten haben und sich in der Vergangenheit steuerlich korrekt verhalten haben. Beispielsweise dürfen keine offenen Gewerbesteuer- oder Grundbesitzabgabenforderungen gegen Sie bestehen. Eine Bescheinigung in Steuersachen kann z.B. benötigt werden im Gaststättengewerbe, Transportunternehmen oder bei der Erteilung öffentlicher Aufträge. Sie wollen eine Bescheinigung in Steuersachen bestellen? Die Bescheinigung in Steuersachen können Sie schriftlich, telefonisch oder auch per E-Mail bestellen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung, nach Zahlungseingang, innerhalb weniger Tage per Post zu. Sie können sie jedoch auch persönlich bei der Stadtkasse abholen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.
Kosten
Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)
Weitere Informationen
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023