Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Dülmen

    Anlässe, zu denen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt wird, können zum Beispiel sein:
    • Erteilung einer Gaststättenkonzession oder
    • Erteilung einer Erlaubnis zur gewerblichen Personenbeförderung etc.
    Sie wollen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragen?

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung können Sie schriftlich, per E-Mail oder auch direkt hier online beantragen. Wir senden Ihnen die Bescheinigung innerhalb weniger Tage per Post zu.

    Bescheinigung beantragen

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8adac3a170a2c41257f204b826fae894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Finanzbuchhaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    48249 Dülmen

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 17.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Dülmen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Angaben über die Stelle, bei der die Bescheinigung vorzulegen ist.
    • Eine schriftliche Vollmacht, sofern die Bescheinigung für eine Dritte Person entgegengenommen wird.

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de