Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Waldbröl
Tätigkeiten mit bestimmten Merkmalen bzw. mögliche Auswirkungen für die Öffentlichkeit oder betroffene Arbeitnehmer bedürfen einer Tätigkeitsanzeige bzw. -erlaubnis. Dazu gehören beispielsweise Tätigkeiten mit Krankheitserregern, biologischen Arbeitsstoffen, sowie Asbeststaub oder Staub von asbesthaltigen Materialien. Eine Anzeige ist weiterhin notwendig für den gewerblichen Umgang mit Medizinprodukten, der gewerbsmäßigen Schädlingsbekämpfung, des gewerblichen Umgangs mit Tiernebenprodukten, Sprengung mit explosionsgefährlichen Stoffen und vielen anderen Tätigkeiten.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Waldbröl