Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Radevormwald

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet. 

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen benötigt, zum Beispiel

    • Erteilung einer Gaststättenerlaubnis,
    • Ausstellung einer Reisegewerbekarte,
    • Erlaubnis für das Ausüben einer Immobilienmaklertätigkeit, die Anlagevermittlung, die Anlageberatung, sowie für die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben in eigenem oder fremdem Namen,
    • Genehmigung der gewerblichen Personenbeförderung mit Taxen,
    • Erlaubnis zur Durchführung gewerbsmäßiger Transporte mit Fahrzeugen,
    • Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes oder
    • Erteilung öffentlicher Aufträge


    Die wichtigsten Ausstellungsgründe stehen im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit. Gewerbeordnung und gewerberechtliche Spezialgesetze enthalten zahlreiche Zulassungsbeschränkungen, zum Beispiel das Gaststättengesetz. Hier sind an erster Stelle die erlaubnispflichtigen Gewerbe zu nennen. Erst die rechtswirksame Erteilung einer persönlichen Erlaubnis gewährt Ihnen das Recht, ein erlaubnispflichtiges Gewerbe auszuüben.

    Für die Genehmigung zur Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigen Sie in aller Regel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese erhalten Sie beispielsweise, wenn keine offenen Forderungen aus Steuern, Grundbesitzabgaben und anderen Forderungen, die in Zusammenhang mit gewerblicher Tätigkeit stehen, gegen Sie bestehen.

     

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8adac3a170a2c41257f204b826fae894

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadtkasse

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenfuhrstr. 13

    42477 Radevormwald

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Radevormwald

    Benötigt werden:

    • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
    • fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei.
    • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
    • Schriftliche Vollmacht bei Abholung, wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Radevormwald

    Antragstellung:
    Sie können die Unbedenklichkeitsbescheinigung schriftlich, per E-Mail oder persönlich bestellen. Sie erhalten die Bescheinigung dann innerhalb weniger Tage per Post zugesandt.

    Wenn Sie die Bescheinigung persönlich abholen, bringen Sie bitte einen Personalausweis oder ein anderes amtliches Identitätsdokument mit. Mit der Abholung können Sie auch eine Person mit schriftlicher Vollmacht beauftragen. Diese muss die Vollmacht und ihren Personalausweis oder Pass mitbringen. 

     

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de