Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Düren
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient als Nachweis gegenüber Behörden, dass keine Steuerrückstände bestehen (steuerliche Zuverlässigkeit).
Eine Bescheinigung in Steuersachen wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Beispiele:
- Erteilung einer Gaststättenkonzession
- Schank- und Speisewirtschaft
- Spielhallen
- Reisegewerbekarten
- öffentliche Ausschreibungen
- Taxi / Mietwagengewerbe
- Makler / Bauträger, Versicherungsvermittler nach § 34 ff GewO
Gerne können Sie hierfür das Formular "Anforderung Bescheinigung in Steuersachen" (siehe Downloads) verwenden.
Bei Verwendung des Kontaktformulars (unter Onlinedienstleistungen) geben Sie bitte Ihre vollständige Anschrift an.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
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