Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Leverkusen
Die "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber*innen im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit der steuerpflichtigen Person abstellen.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa
- der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
- der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
- der Erteilung öffentlicher Aufträge.
Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie Zahlungs- und Abgabeverhalten der steuerpflichtigen Person. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens der antragstellenden Person in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten der antragstellenden Person erfolgt insoweit nicht.
Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen/derjenigen überlassen, der/die die von der steuerpflichtigen Person begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).
Online-Dienste
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
URL Online-Dienst
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Finanzbuchhaltung/Vollstreckung - Abteilung 203
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 0214 406-2001
E-Mail: 20@stadt.leverkusen.de
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Leverkusen
Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Leverkusen
Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen.
Online:
Nutzen Sie den Online-Antrag im Bereich "Onlinedienste". Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie die Aufforderung, die Verwaltungsgebühr online zu bezahlen (mögliche Bezahlmethoden: Paypal, Kreditkarte, Giropay). Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung digital über das Wirtschafts-Service-Portal.
E-Mail:
Im Bereich "Downloads" finden Sie den Antrag als PDF-Dokument. Füllen Sie den Antrag aus und schicken ihn an 20@stadt.leverkusen.de
Überweisen Sie die Verwaltungsgebühr auf folgendes Konto:
Empfänger: Stadt Leverkusen
Sparkasse Leverkusen
Konto: DE84 3755 1440 0100 0002 07
Verwendungszweck: 890000110663 und Name des Zahlungspflichtigen
Ihr Anliegen wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Sie erhalten die Bescheinigung je nach Auswahl im Formular per Post oder bei persönlicher Abholung.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Leverkusen