Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Leverkusen

    Die "steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung" kann in allen Fällen erteilt werden, in denen andere Behörden oder Auftraggeber*innen im Rahmen ihrer Entscheidung in Genehmigungs- bzw. Vergabeverfahren auf die steuerliche Zuverlässigkeit der steuerpflichtigen Person abstellen.

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird zu unterschiedlichen Anlässen, insbesondere für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt, wie etwa

    • der Erteilung einer Gaststättenkonzession,
    • der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis oder
    • der Erteilung öffentlicher Aufträge.

    Der Inhalt der Bescheinigung beschränkt sich auf die wertungsfreie Angabe steuerlicher Fakten wie Zahlungs- und Abgabeverhalten der steuerpflichtigen Person. Die Bescheinigung bezieht sich dabei auf den aktuellen Sachstand unter Berücksichtigung des Verhaltens der antragstellenden Person in der Vergangenheit. Eine Prognose über das zukünftige Verhalten der antragstellenden Person erfolgt insoweit nicht.

    Die Wertung des bescheinigten steuerlichen Verhaltens bleibt demjenigen/derjenigen überlassen, der/die die von der steuerpflichtigen Person begehrte Maßnahme treffen soll (z.B. Erteilung einer Gewerbeerlaubnis oder Erteilung von öffentlichen Aufträgen).

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_5f3752cd69ebf2c997479eb05a180c28

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 30.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d28ca1990f506a62496cd34d2b316e83

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Leverkusen

    Adresse

    Hausanschrift

    Miselohestraße 4

    51379 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49214/4062187

    E-Mail: Debitorenbuchhaltung@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Finanzbuchhaltung/Vollstreckung - Abteilung 203

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrich-Ebert-Str. 39

    51373 Leverkusen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0214 406-2001

    E-Mail: 20@stadt.leverkusen.de

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Leverkusen

    Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Leverkusen

    Sie können den Antrag online oder per E-Mail stellen.

    Online:

    Nutzen Sie den Online-Antrag im Bereich "Onlinedienste". Nach der Bearbeitung Ihres Antrages erhalten Sie die Aufforderung, die Verwaltungsgebühr online zu bezahlen (mögliche Bezahlmethoden: Paypal, Kreditkarte, Giropay). Im Anschluss erhalten Sie die Bescheinigung digital über das Wirtschafts-Service-Portal.

    E-Mail:

    Im Bereich "Downloads" finden Sie den Antrag als PDF-Dokument. Füllen Sie den Antrag aus und schicken ihn an 20@stadt.leverkusen.de
    Überweisen Sie die Verwaltungsgebühr auf folgendes Konto:

    Empfänger: Stadt Leverkusen 
    Sparkasse Leverkusen
    Konto: DE84 3755 1440 0100 0002 07
    Verwendungszweck: 890000110663 und Name des Zahlungspflichtigen

    Ihr Anliegen wird erst nach Zahlungseingang bearbeitet. Sie erhalten die Bescheinigung je nach Auswahl im Formular per Post oder bei persönlicher Abholung.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Leverkusen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de