Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Köln

    Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet.

    Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Online-Formular.

    Den Link für die Online-Bestellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

    Sollten Sie aus besonderen Gründen einen Vorort-Termin benötigen, ist zwingend eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter 0221 / 22121021.

    Sie erreichen die Vollstreckungsabteilung per Telefon unter 0221 / 221-21564 oder per E-Mail an vollstreckung@stadt-koeln.de

    Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in dem an Sie gerichteten Schreiben vermerkt, Sie können diese unmittelbar kontaktieren.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 03.07.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Straße 151-153

    50672 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0221 / 221-21564

    Fax: 0221 / 221-21540

    E-Mail: vollstreckung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 03.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Köln

    Adresse

    Hausanschrift

    Venloer Str. 151-153

    50672 Köln

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49221 / 221 21564

    E-Mail: unbedenklichkeitsbescheinigung@stadt-koeln.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Köln

    • Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
      Fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei.
    • Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
    • Schriftliche Vollmacht,
      wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Köln

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 20 Euro. Im Fall der persönlichen Vorsprache ist die Gebühr bar zu bezahlen.

    Bei Antragstellung in Schriftform, per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail ist die Gebühr vorab zu überweisen.

    Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse, IBAN DE30 3705 0198 0009 3029 51 , BIC COLSDE33XXX bei der Sparkasse KölnBonn. Erforderlich ist die Angabe des Kassenzeichens "970900021324" sowie der Name derjenigen Person, für welche die Bescheinigung benötigt wird.

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de