Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Köln
Diese Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für gewerberechtliche Erlaubnisse benötigt. Sie ist nicht für Kfz-Angelegenheiten geeignet.
Bitte nutzen Sie für die Beantragung der Unbedenklichkeitsbescheinigung das Online-Formular.
Den Link für die Online-Bestellung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung finden Sie weiter unten auf dieser Seite.
Sollten Sie aus besonderen Gründen einen Vorort-Termin benötigen, ist zwingend eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich unter 0221 / 22121021.
Sie erreichen die Vollstreckungsabteilung per Telefon unter 0221 / 221-21564 oder per E-Mail an vollstreckung@stadt-koeln.de
Ihre zuständige Sachbearbeitung ist in dem an Sie gerichteten Schreiben vermerkt, Sie können diese unmittelbar kontaktieren.
Online-Dienste
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Köln
- Personalausweis, Pass oder amtliches Identitätsdokument
Fügen Sie bei schriftlichem Antrag bitte Kopien aller informationserheblichen Seiten des Dokuments bei. - Mitteilung, für welchen Zweck die Bescheinigung benötigt wird
- Schriftliche Vollmacht,
wenn Sie die Bescheinigung für eine andere Person abholen möchten.
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Köln
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung kostet 20 Euro. Im Fall der persönlichen Vorsprache ist die Gebühr bar zu bezahlen.
Bei Antragstellung in Schriftform, per Telefax, per Online-Formular oder per E-Mail ist die Gebühr vorab zu überweisen.
Bitte überweisen Sie die Gebühr auf das Konto der Stadtkasse, IBAN DE30 3705 0198 0009 3029 51 , BIC COLSDE33XXX bei der Sparkasse KölnBonn. Erforderlich ist die Angabe des Kassenzeichens "970900021324" sowie der Name derjenigen Person, für welche die Bescheinigung benötigt wird.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023