Unbedenklichkeitsbescheinigungen
Beschreibung
Hinweise für Bonn
Diese Bescheinigung über nicht bestehende offene Forderungen seitens der Bundesstadt gegenüber dem Adressaten wird unter anderem bei der Anmeldung eines Gewerbes benötigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
Hinweise für Bonn
Der Antrag kann von jedem unter Vorlage eines gültigen Personalausweises gestellt werden. Für in der Adressdatei der Stadtkasse gespeicherte Personen und Firmen kann der Antrag auch telefonisch entgegengenommen werden.
Die Online-Beantragung ist ebenfalls möglich.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Bonn
Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung fallen pro 15 Minuten Bearbeitungsdauer 11 Euro Verwaltungsgebühr nach der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung an.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Bonn