Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Unbedenklichkeitsbescheinigungen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Bonn

    Diese Bescheinigung über nicht bestehende offene Forderungen seitens der Bundesstadt gegenüber dem Adressaten wird unter anderem bei der Anmeldung eines Gewerbes benötigt.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_8adac3a170a2c41257f204b826fae894

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 26.07.2023

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d28ca1990f506a62496cd34d2b316e83

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Zahlungsabwicklung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Debitorenbuchhaltung, Zahlungsabwicklung, Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53111 Bonn

    Version

    Technisch geändert am 31.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Bonn

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Platz 2

    53103 Bonn

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49228 77 2300

    E-Mail: unbedenklichkeitsbescheinigungen@bonn.de

    Version

    Technisch geändert am 20.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Bonn

    Der Antrag kann von jedem unter Vorlage eines gültigen Personalausweises gestellt werden. Für in der Adressdatei der Stadtkasse gespeicherte Personen und Firmen kann der Antrag auch telefonisch entgegengenommen werden.

    Die Online-Beantragung ist ebenfalls möglich.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Bonn

    Für die Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung fallen pro 15 Minuten Bearbeitungsdauer 11 Euro Verwaltungsgebühr nach der aktuellen Verwaltungsgebührenordnung an.

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Bonn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de