Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Willich

    Eine Bescheinigung in Steuersachen dient als Nachweis gegenüber Behörden, ob oder in welcher Höhe Steuerrückstände bei der Stadt Willich bestehen. Sie ist eine zweckgebundene, befristete Bescheinigung.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_09cfead9365d205f046b43b54a5b87d8

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Teamkoordination Steuern und Gebühren

    Version

    Technisch geändert am 14.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Gebührenhaushalte/Gewerbesteuer

    Version

    Technisch geändert am 10.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuerverwaltung

    Version

    Technisch geändert am 30.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Willich

    Bundespersonalausweis / Reisepass

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Willich

    1. Beantragung online
    2. Beantragung formlos schriftlich oder mündlich

    Bei persönlicher Vorsprache bringen Sie bitte Ihren Personalausweis oder ein anderes Dokument, mit dem Sie sich ausweisen können, mit. Bei Onlinebeantragung fügen Sie eine Kopie des Ausweises als Anlage bei.

    Zweck der Bescheinigung

    Geben Sie bitte an, zu welchem Zweck die Bescheinigung erforderlich ist und wem sie vorzulegen ist.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Willich

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de