Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Velbert

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung dient als Nachweis gegenüber Behörden. Sie ist eine befristete Erklärung für Gewerbetreibende mit bestimmten Tätigkeiten, dass für die antragstellende Person keine Verbindlichkeiten, wie beispielsweise offene Gewerbesteuer oder Grundabgaben bei der Stadt Velbert bestehen.

    Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist unter anderem erforderlich für

    • Erteilung einer Gaststättenkonzession
    • Taxi/Mietwagengewerbe
    • Spielhallen/Reisegewerbekarten
    • Maklerinnen und Makler/Bauträgerinnen und Bauträger
    • Versicherungsvermittelnde

     

    Für die Antragstellung reichen der Name und Vorname der antragstellenden Person bzw. der Firmenname sowie deren Adresse aus. Den Antrag können Sie wie folgt stellen:

    • Über das Wirtschafts-Service-Portal.NRW (siehe Onlinedienstleistungen)
    • per E-Mail an dagmar.francke@velbert.de

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_a6668f31f73d87f9b8b40ca903b6f47e

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 17.08.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d28ca1990f506a62496cd34d2b316e83

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Velbert

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492051 26-2520

    E-Mail: dagmar.francke@velbert.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Vollstreckung

    Adresse

    Hausanschrift

    Thomasstr. 1

    42551 Velbert

    Version

    Technisch geändert am 08.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Velbert

    Nach Zahlungseingang erfolgt die Bearbeitung innerhalb einer Woche.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Velbert

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de