Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Die Bescheinigung in Steuersachen bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Langenfeld Rhld., wie zum Beispiel rückständige Grundbesitzabgaben oder Gewerbesteuern, bestehen.

    Eine Bescheinigung in Steuersachen (früher: Steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) wird insbesondere für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder der Erteilung öffentlicher Aufträge benötigt.

    Online-Dienste

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    Version

    Technisch geändert am 23.11.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Langenfeld

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +4921737946722

    E-Mail: gewerbesteuer@langenfeld.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Steuern und Abgaben

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 1

    40764 Langenfeld Rhld.

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Personalausweis, Nationalpass oder eines andere (amtliche) Ausweisdokumente

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Bis 5.000 Euro ist die Bescheinigung gebührenfrei. Über 5.000 Euro fallen Gebühren in folgender Höhe an: bis 250.000 Euro: 1,0 Prozent des bescheinigten Betrages (einschließlich der ersten 5.000 Euro)

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Langenfeld (Rheinland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de