Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung
Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.
Beschreibung
Hinweise für Heiligenhaus
Diese Bescheinigungen dienen als Nachweis, dass keine Abgabenrückstände (z.B. Steuern, Gebühren, Beiträge) bestehen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heiligenhaus
Personalausweis oder Reisepass
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.
Kosten
Hinweise für Heiligenhaus
Name Typ Kosten Unbedenklichkeitsbescheinigung $kosten.typ 25,50 EUR
Weitere Informationen
https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023