Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Bescheinigung in Steuersachen

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Goch

    Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.

    Die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit in Bezug auf die Realsteuern ergibt sich aus der Abgabenordnung (Anwendungserlass zur Abgabenordnung - AEAO zu § 1 Nr. 4).

    Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt und beinhaltet

    • vorhandene Steuerrückstände,
    • das Zahlungsverhalten oder
    • die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.

    Online-Dienste

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_d28ca1990f506a62496cd34d2b316e83

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    Version

    Technisch geändert am 20.09.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_dc2abe7f2a3661e3a05cf116a159781e

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Stadt Goch

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +492823-320188

    Fax: +492823-320788

    E-Mail: steueramt@goch.de

    Version

    Technisch geändert am 26.09.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Kämmerei

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 2

    47574 Goch

    Version

    Technisch geändert am 10.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Goch

    • Bescheinigung in Steuersachen: 22,00€

    Weitere Informationen

    Hinweise für Goch

    Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Hinweise für Goch

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de