Bescheinigung in Steuersachen
Beschreibung
Hinweise für Goch
Die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung) dient zur Vorlage bei Behörden und öffentlichen wie privaten Auftraggebern.
Die Rechtsgrundlage für die Zuständigkeit in Bezug auf die Realsteuern ergibt sich aus der Abgabenordnung (Anwendungserlass zur Abgabenordnung - AEAO zu § 1 Nr. 4).
Die Bescheinigung bezieht sich auf den aktuellen Sachstand zum Ausstellungszeitpunkt und beinhaltet
- vorhandene Steuerrückstände,
- das Zahlungsverhalten oder
- die Erfüllung der Steuererklärungspflichten durch den Steuerpflichtigen.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Goch
- Bescheinigung in Steuersachen: 22,00€
Weitere Informationen
Hinweise für Goch
Die Bescheinigung wird ausschließlich dem Steuerpflichtigen oder einem berechtigten Vertreter (z.B. Geschäftsführer, Vorstand) übersandt.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023
Stichwörter
Hinweise für Goch