Unbedenklichkeitsbescheinigung - Steuern
Beschreibung
Hinweise für Wuppertal
Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal bescheinigt auf Antrag sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den/die Antragsteller*in keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.
Diese Bescheinigung wird beispielsweise für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Vergabe öffentlicher Aufträge benötigt.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
- Rechnung
- Denkmalrechtliche Genehmigung
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise für Wuppertal
Gemäß der Tarifstelle B7 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal vom 18.12.2023 in der jeweils aktuell gültigen Fassung fallen Gebühren von 16,00 Euro pro Bescheinigung (je Person/Firma) an.
Falls mehrere Kopien benötigt werden, kann die Bescheinigung mehrfach ausgedruckt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Wuppertal
Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen können ausschließlich online beantragt und bezahlt werden. Vor Ort werden keine Bescheinigungen ausgestellt.
Wird die Bescheinigung für eine Privatperson benötigt, kann diese nur im Service Portal der Stadt Wuppertal (Link siehe hier bei Links und Downloads) beantragt werden.
Falls die Bescheinigung für eine Firma ausgestellt werden soll, finden Sie den entsprechenden Antrag hier auf dieser Seite unter Links und Downloads.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023