Bescheinigung in Steuersachen Ausstellung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung - Steuern

    Antrag auf Erteilung einer steuerlichen Bescheinigung der denkmalbedingten Aufwendungen beim Umbau und Sanierung von Denkmälern.

    Beschreibung

    Hinweise für Wuppertal

    Die Finanzbuchhaltung der Stadt Wuppertal bescheinigt auf Antrag sowohl Privatpersonen als auch Firmen, dass gegen den/die Antragsteller*in keine rückständigen kommunalen Abgabenforderungen bestehen.

    Diese Bescheinigung wird beispielsweise für die Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes oder für die Vergabe öffentlicher Aufträge benötigt.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_f0e400cfb39720cca6d1586881597efa

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.06.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Debitorenbuchhaltung 403.32

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung der Bescheinigung
    • Rechnung
    • Denkmalrechtliche Genehmigung

    Formulare

    • Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
    • benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.

    Voraussetzungen

    • Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
    • Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
    • durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
    • eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.

    Bearbeitungsdauer

    Bitte erfragen Sie die Bearbeitungsdauer bei der unteren Denkmalbehörde.

    Kosten

    Hinweise für Wuppertal

    Gemäß der Tarifstelle B7 der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Wuppertal vom 18.12.2023 in der jeweils aktuell gültigen Fassung fallen Gebühren von 16,00 Euro pro Bescheinigung (je Person/Firma) an.

    Falls mehrere Kopien benötigt werden, kann die Bescheinigung mehrfach ausgedruckt werden.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wuppertal

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigungen können ausschließlich online beantragt und bezahlt werden. Vor Ort werden keine Bescheinigungen ausgestellt.

    Wird die Bescheinigung für eine Privatperson benötigt, kann diese nur im Service Portal der Stadt Wuppertal (Link siehe hier bei Links und Downloads) beantragt werden.

    Falls die Bescheinigung für eine Firma ausgestellt werden soll, finden Sie den entsprechenden Antrag hier auf dieser Seite unter Links und Downloads.

    Weitere Informationen

    https://www.mhkbd.nrw/themenportal/denkmalschutz-und-pflege-rechtlicher-rahmen

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023

    Version

    Technisch geändert am 31.07.2023

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de