Steuerbescheinigung Denkmal - Bescheinigung beantragen
Beschreibung
Hinweise für Solingen
Sie erhalten die Bescheinigung beim Stadtdienst Steuern.
Die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt, dass zum Zeitpunkt der Ausstellung keine steuerlichen Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Solingen, wie zum Beispiel rückständige Grundsteuern, Gewerbesteuer oder Vergnügungs- bzw. Automatensteuer bestehen.
Eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung wird insbesondere für die Erteilung öffentlicher Aufträge oder für die Anmeldung und Ausübung eines erlaubnispflichtigen Gewerbes benötigt.
Sie wird insbesondere vorausgesetzt für die Erteilung
- einer Güterfernverkehrserlaubnis
- einer Spielhallenerlaubnis
- einer Reisegewerbekarte
- einer Maklererlaubnis
- einer Taxenerlaubnis
- einer Schankerlaubnis
Für die Erteilung einer Schankerlaubnis in Solingen ist bei Eheleuten eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für beide Ehepartner erforderlich.
Bei Gesellschaften wird eine steuerliche Unbedenklichkeisbescheinigung sowohl für die Gesellschaft als auch für den Geschäftsführer benötigt.
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Solingen
Die Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung kann hier online beantragt werden.
Hier finden Sie weitere Informationen, wenn eine Beantragung schriftlich oder über die persönliche Vorsprache erfolgen soll.
Folgende Angaben werden benötigt:
- zum Anlass der steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
- zu welchen kommunalen Steuern Sie herangezogen werden
- ob Sie in den letzten Jahren Geschäftsführer, Gesellschafter, Kommanditist oder Komplementär einer Firma waren, und zwar welcher Firma
Formulare
- Bitte wenden Sie sich an Ihre untere Denkmalbehörde oder
- benutzen Sie den jeweiligen Online-Antrag.
Voraussetzungen
- Sie benötigen die denkmalrechtliche Genehmigung zur Durchführung der Maßnahme.
- Ihre Baumaßnahme muss abgeschlossen und
- durch die untere Denkmalbehörde abgenommen worden sein.
Rechtsgrundlage(n)
§ 10 g EStG
§ 36 DenkmalschutzG NRW
Verfahrensablauf
- Nach Antragstellung bei der unteren Denkmalschutzbehörde wird Ihr Antrag geprüft und
- eine Bescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt erteilt.
Bearbeitungsdauer
Kosten
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen am 31.07.2023