BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Beschreibung
Hinweise für Heinsberg
Für Schüler/innen liegt die Zuständigkeit grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltung bzw. kreisfreien Stadt am Wohnort der Eltern. Für Auszubildende an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien ist hiervon abweichend das Amt für Ausbildungsförderung zuständig, in dessen Bezirk sich die Ausbildungsstätte befindet. Bitte wenden Sie sich möglichst bereits 3 Monate vor Beginn der schulischen Ausbildung direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Dort erfolgt eine individuelle Beratung über zu fördernde schulische Ausbildungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Mögliche Leistungen sind grundsätzlich abhängig vom eigenen Einkommen und Vermögen sowie vom Einkommen der Eltern und des Ehegatten oder Lebenspartners.
Umfangreiche Informationen erhalten Sie auch unter bafög.de
Die nachfolgend genannten Mitarbeiter/innen sind für Vorgänge mit den folgenden Anfangsbuchstaben (Nachname) zuständig:
Frau Dammers - A, H, L, O, P, Q, R, T, W
Frau Körfer - C, F, G, I, J, K, N, U, V, X, Y, Z
Frau Pokriefke - B, D, E, M, S, Sch, St
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Heinsberg
- Antrag mit schulischem und beruflichen Werdegang (Formblatt 1)
- Schulbescheinigung (Formblatt 2)
- Einkommenserklärung der Eltern (Formblatt 3)
Alle Antragsformulare finden Sie auf der nebenstehenden Webseite.
Voraussetzungen
weiterführende allgemeinbildende Schule und Berufsfachschule (einschließlich der Klassen aller Formen der beruflichen Grundbildung) ab Klasse 10, wenn Sie wegen Ihrer Ausbildung nicht bei den Eltern wohnen können,
Fach- und Fachoberschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn Sie nicht bei den Eltern wohnen,
Berufsfachschulklasse oder Fachschulklasse (ohne abgeschlossene Berufsausbildung), wenn sie in einem zumindest zweijährigen Bildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermittelt,
Fach- und Fachoberschulklasse (mit abgeschlossener Berufsausbildung), Abendhauptschule, Berufsaufbauschule, Abendrealschule, Abendgymnasium und Kolleg oder höhere Fachschule oder Akademie.
Sie haben die deutsche Staatsangehörigkeit,
Sie, beziehungsweise ein Elternteil, war vor Beginn der Ausbildung eine bestimmte Zeit im Inland erwerbstätig,
Sie selbst müssten mindestens 5 Jahre vorher im Inland erwerbstätig gewesen sein.
Ihre Eltern müssten während der letzten 6 Jahre mindestens drei Jahre im Inland erwerbstätig gewesen sein oder Sie verfügen über bestimmte Aufenthaltstitel aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen und die gegebenenfalls geforderte Wartezeit oder Erwerbstätigkeit.
Praktikum: Sie erhalten BAföG für Ihren Schulbesuch, Ihre Ausbildung und das Praktikum, sofern dieses nach den Ausbildungsbestimmungen vorgeschrieben ist und bei Auslandspraktika mindestens 12 Wochen dauert.
Rechtsgrundlage(n)
Bundesgesetz über individuelle Förderung der Ausbildung (BAföG)
Verfahrensablauf
Wenn Sie BAföG für Ihre Schulausbildung online beantragen möchten, aktivieren Sie zunächst entweder die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises (eID) oder eröffnen Sie ein De-Mail-Konto. Für beides müssen Sie sich registrieren. Das Verfahren hängt von dem Bundesland ab, in dem Sie Ihre Ausbildung absolvieren bzw. wo Ihre Eltern ihren Wohnsitz haben. Wenn Sie den Antrag in Papierform stellen möchten, gehen Sie auf die Internetseite des BAföG und laden Sie die Antrags-Formblätter herunter, die Sie betreffen. Wenn Sie nicht wissen, welche Formblätter Sie betreffen, können Sie den Antragsassistenten auf der Internetseite des BAföG benutzen: Sie beantworten einige Fragen und der Assistent teilt Ihnen mit, welche Formblätter Sie einreichen müssen. Sie können die Formblätter am Computer ausfüllen und ausdrucken oder sie ausdrucken und handschriftlich ausfüllen. Der Antrag muss unterschrieben werden. Fügen Sie die notwendigen Nachweise hinzu. Senden Sie die ausgefüllten Antragsformulare direkt an das für Sie zuständige Amt für Ausbildungsförderung. Das Amt für Ausbildungsförderung prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit. Fehlende Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig, wird er geprüft und die Entscheidung per Bescheid mitgeteilt.
Fristen
Bearbeitungsdauer
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere umfassende Informationen zum BAföG hält das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf seinen Internetseiten bereit, insbesondere zu den Förderungsvoraussetzungen, den im Rahmen der Antragstellung auszufüllenden Formblättern und den zuständigen Ämtern für Ausbildungsförderung.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen am 19.01.2024
Stichwörter
Hinweise für Heinsberg