VerpflichtungserklärungOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung

    Beschreibung

    Hinweise für Paderborn

    Wenn Sie Verwandte oder Bekannte aus dem visumspflichtigen Ausland zu sich zu Besuch einladen möchten und Ihren Hauptwohnsitz in Paderborn haben, können Sie bei uns eine Verpflichtungserklärung nach § 68 des Aufenthaltsgesetzes abgeben. Mit dieser Erklärung verpflichten Sie sich, für alle evtl. anfallenden Kosten Ihrer Besucher während des Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufzukommen.

    Sie übernehmen damit eine große finanzielle Verantwortung, denn die Verpflichtungserklärung gilt bis zur Beendigung des Aufenthalts der in ihr genannten ausländischen Personen. Sie gilt auch für den Zeitraum eines illegalen Aufenthalts.
    Es entspricht dem Sinn einer Verpflichtungserklärung, dass die Kosten für die Dauer des Aufenthalts und die Kosten der Ausreise abgedeckt werden sollen. Ein Widerruf der Verpflichtungserklärung ist nicht möglich.

     

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_c9dc29a84633d05fe0cf6b3ee6124841

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch geändert am 08.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 2a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einwohner- und Standesamt - Einwohneramt - Fundwesen, Verpflichtungserklärungen

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienplatz 2a

    33098 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 14.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Amt für öffentliche Ordnung - Ausländerabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Hoppenhof 33

    33104 Paderborn

    Version

    Technisch geändert am 17.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Paderborn

    Zur Bearbeitung Ihres Anliegens werden folgende Unterlagen benötigt:

    • Fragebogen zur Verpflichtungserklärung (siehe "Downloads")
    • eine Kopie Ihres Ausweisdokumentes (bei Ausländern ggf. mit Aufenthaltstitel)
    • eine Kopie des Ausweises der eingeladenen Person(en)
    • Gehaltsnachweise
      • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Verdienstbescheinigungen der letzten 3 Monate + Dezemberabrechnung des Vorjahres (Jahreseinkommen) oder
      • Selbstständige: Steuerberater muss das Nettoeinkommen der letzten 3 Monate mittels Vordruck (siehe "Downloads") nachweisen.

    Detaillierte Informationen finden Sie unter der Rubrik  "Downloads" in der Datei "Informationsblatt zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung".

    Terminvereinbarung

    Terminvereinbarungen erfolgen ausschließlich per E-Mail. Senden Sie dazu alle oben genannten Unterlagen an VE@paderborn.de

    Kosten

    Hinweise für Paderborn

    Die Gebühr für eine Verpflichtungserklärung beträgt 29,00 EUR.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Paderborn

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de