Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Hinweise für Detmold
In der Regel ist es erforderlich, dass eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird.
Mit dieser Erklärung verpflichten sich die Antragstellenden für die Dauer des Aufenthaltes, den Lebensunterhalt der Besucher einschließlich der Leistungen im Krankheitsfall sicher zu stellen.
Wichtig:
Die Bürgerberatung prüft im Auftrag der Ausländerbehörde nur die Verpflichtungserklärungen, die für touristische Aufenthalte oder Geschäfts-Visa geplant sind.
Sollte Ihr Besuch ein Visum z. B. wegen eines Studiums oder zur Familenzusammenführung benötigen, wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde der Stadt Detmold.
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erforderliche Unterlagen
Hinweise für Detmold
- gültiger Pass oder anerkannter Passersatz und Aufenthaltstitel, bei deutschen Staatsangehörigen genügt der Personalausweis des Einladenden
- Einkommensnachweise des Einladenden (beispielsweise Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheid, Bescheinigung eines Steuerberaters)
- Mietvertrag (bei Mietwohnungen)
- Eigentumsnachweis (bei Haus/Eigentumswohnung), gegebenenfalls Nachweis über noch an die Bank zu leistende Zahlungen (Zinsen und Tilgung)
- Nachweise über evtl. weitere Verbindlichkeiten (z. B. Kontoauszüge über Versicherungen, Kredite, Zahlung an die Stadtwerke, etc.)
- eine gut lesbare Kopie des Reisepasses (in lateinischer Schrift) der Person, für die die Verpflichtung übernommen werden soll, sowie folgende Angaben:
- Familienname
- Vorname
- Geburtsdatum und -ort
- Staatsangehörigkeit
- Anschrift im Heimatland (steht nicht im Pass!)
- Nummer des Reisepasses
- Zeitraum des Aufenthalts
- Datum, ab wann Sie Ihren Gast einladen möchten
Eine Auflistung aller beizubringenen Unterlagen (sofern zutreffend) finden Sie rechts unter "Downloads": Merkblatt Verpflichtungserkärung
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Detmold
Verpflichtung des Erklärungsgebers - §§ 66-68 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Detmold
Eine Verpflichtungserklärung kann nicht von Empfängern von Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII oder von Ausländern, die folgendes besitzen
- Duldung
- Aufenthaltsgestattung
- Visum für Besuchszwecke
- kurzfristige Aufenthaltserlaubnisse
abgegeben werden.
Der Besucher muss eine Krankenversicherung haben, die auch für den Aufenthalt in Deutschland gilt. Es gibt hierfür auch Reisekrankenversicherungen. Auskunft erteilt hierzu eine Versicherung oder z. B. Automobilclubs.
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Detmold