Verpflichtungserklärung

    Verpflichtungserklärung

    Beschreibung

    Hinweise für Troisdorf

    Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt

    Sofern Personen einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen möchten, können sie für ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht der Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann.

    Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?

    Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann der Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Das Kurzaufenthalts-Visum gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch "Schengen-Visum" oder "Touristen-Visum" genannt. 

    Um welche Kosten geht es?

    Mit der Erklärung verpflichtet sich die/der Einladende, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt des Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:

    • Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
    • Kosten, die entstehen, falls die Behörden die Besucher zwangsweise in ihr Heimatland zurückschicken müssen.

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_7b772301e6d8871aa779ca93c7022c72

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Kölner Straße 176

    53840 Troisdorf

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Troisdorf

    • Pass / Personalausweis des Einladenden
    • Passkopie des Gastes
    • Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate bzw. 
      Bescheinigung des Steuerberaters über den durchschnittlichen Netto-Gewinn der letzten 3 Monate abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung.
      Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) wird nicht akzeptiert.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Troisdorf

    Eine Verpflichtungserklärung wird nur auf Anfrage geprüft und ausgestellt.

    Bitte beachten Sie, dass das voraussichtliche Einreisedatum des Gastes nicht weiter als sechs Monate in der Zukunft liegen darf. Des Weiteren werden Sie gebeten, mindestens drei Monate vor der voraussichtlichen Einreise Ihres Gastes die Verpflichtungserklärung anzufragen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Hinweise für Troisdorf

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de