Verpflichtungserklärung
Beschreibung
Hinweise für Troisdorf
Verpflichtungserklärung für einen kurzen Aufenthalt
Sofern Personen einen ausländischen Besucher oder eine ausländische Besucherin für kurze Zeit nach Deutschland einladen möchten, können sie für ihren Besuch eine Verpflichtungserklärung abgeben. Eine solche Verpflichtungserklärung braucht der Besuch vor allem, wenn er ein Kurzaufenthalts-Visum beantragt und die Kosten seines Aufenthalts in Deutschland nicht selbst bezahlen kann.
Was ist ein Kurzaufenthalts-Visum?
Mit einem Kurzaufenthalts-Visum kann der Besuch bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen in Deutschland bleiben. Das Kurzaufenthalts-Visum gilt für private Besuche, touristische Reisen und Geschäftsreisen. Es wird auch "Schengen-Visum" oder "Touristen-Visum" genannt.
Um welche Kosten geht es?
Mit der Erklärung verpflichtet sich die/der Einladende, alle Kosten zu übernehmen, die dem Staat durch den Aufenthalt des Besuches in Deutschland entstehen könnten. Dazu zählen:
- Kosten für den Lebensunterhalt (zum Beispiel für Essen, Trinken, Wohnen, Kleidung, ärztliche Behandlung, Medikamente oder Pflege)
- Kosten, die entstehen, falls die Behörden die Besucher zwangsweise in ihr Heimatland zurückschicken müssen.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Hinweise für Troisdorf
- Pass / Personalausweis des Einladenden
- Passkopie des Gastes
- Verdienstabrechnungen der letzten 3 Monate bzw.
Bescheinigung des Steuerberaters über den durchschnittlichen Netto-Gewinn der letzten 3 Monate abzüglich Kranken- und Pflegeversicherung.
Eine betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) wird nicht akzeptiert.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Troisdorf
§ 68 i.V.m. § 66 Abs. 2 und § 67 AufenthG
Verfahrensablauf
Hinweise für Troisdorf
Eine Verpflichtungserklärung wird nur auf Anfrage geprüft und ausgestellt.
Bitte beachten Sie, dass das voraussichtliche Einreisedatum des Gastes nicht weiter als sechs Monate in der Zukunft liegen darf. Des Weiteren werden Sie gebeten, mindestens drei Monate vor der voraussichtlichen Einreise Ihres Gastes die Verpflichtungserklärung anzufragen.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Nordrhein-Westfalen
Stichwörter
Hinweise für Troisdorf