VerpflichtungserklärungOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung

    Beschreibung

    Hinweise für Städteregion Aachen

    In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Wohnraum, eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen. Allgemeine Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, dass Sie auf der Seite der Visaangelegenheiten/Verpflichtungserklärungen herunterladen können. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie pfändbares Einkommen und einen noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltstitel , sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Als Student ohne Einkommen ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit ein Sperrkonto zu unseren Gunsten einzurichten. Der Betrag beträgt 3000,00 €/Person. Zur Einrichtung eines Sperrkontos sprechen Sie bitte unter Vorlage eines gültigen Ausweises in der Infostelle vor, damit Ihnen dort ein Dokument zur Einrichtung des Kontos ausgehändigt werden kann. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie einen Termin, den Sie telefonisch und persönlich über die Infostelle der Ausländerbehörde oder elektronisch per Kontaktanfrage "Online Terminanfrage/Verpflichtungserklärung/Einladung" über die Hompage der Ausländerbehörde vereinbaren können. Zuständig zur Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes des Gastes. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (siehe nebenstehenden WEB-Link). Wichtige Hinweise: Es wird empfohlen eine Verpflichtungserklärung 3 Monate vor der geplanten Einreise abzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass verloren gegangene Verpflichtungserklärungen nicht ersetzt werden können. Eine Neuausstellung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und Zahlung der Gebühren ist somit notwendig, da nur Originale der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung vorgelegt werden können. Die Ausländerbehörde behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern. Bitte kommen Sie rechtzeitig zu genau der genannten Uhrzeit zu Ihrem Termin. Wir haben jeden Tag eine sehr große Anzahl von Arbeitsterminen. Wenn Sie später kommen, ist es möglich, dass Ihre Angelegenheiten leider nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden können. Bitte haben Sie Verständnis, falls ein neuer Termin vereinbart werden muss. Eine Bevollmächtigung ist ebenfalls nicht möglich. Startseite

    Online-Dienst

    URL Online-Dienst

    ID: L100002_bc9bf2ebb45fd2346d54d942328476f2

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2022

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Ena

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52064 Aachen

    Version

    Technisch geändert am 25.12.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Infostelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Hackländerstraße 1

    52064 Aachen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 241 5198-5600

    Fax: +49 241 5198-83306

    Version

    Technisch geändert am 12.05.2021

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads. Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Städteregion Aachen

    Kosten

    Hinweise für Städteregion Aachen

    29,00 € pro Verpflichtungserklärung Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de