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    Verpflichtungserklärung

    Beschreibung

    Hinweise für Moers

    Grundsätzlich muss der Lebensunterhalt einer ausländischen Person, die beabsichtigt, sich dauerhaft (mehr als 3 Monate) im Bundesgebiet aufzuhalten, gesichert sein.

    Die Abgabe einer Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Unterhaltskosten stellt eine Möglichkeit dar, der ausländischen Person zu einem Aufenthaltstitel zu verhelfen, wenn sie selbst nicht über ausreichende Mittel verfügt.

    Die Verpflichtungserklärung eröffnet staatlichen Stellen eine Rückgriffsmöglichkeit für den Fall, dass sie wegen des Aufenthalts Kosten tragen müssen, die nicht aus Sozialversicherungsbeiträgen entstanden sind.

    Um eine Verpflichtungserklärung abgeben zu können, muss Ihr Einkommen so hoch sein, dass Sie und die in Ihrer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen sowie die Person, zugunsten der eine Verpflichtungserklärung abgegeben wird, keinen Anspruch auf staatliche Leistungen zum Lebensunterhalt (z.B. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Sozialhilfe) haben.

    Die genaue Höhe des erforderlichen Einkommens wird im Einzelfall berechnet.

    Folgende Unterlagen werden für die Berechnung benötigt
    1. Nachweise über sämtliche Einkünfte aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen
    2. Nachweise über vorhandenes Vermögen (sofern kein ausreichendes Einkommen vorhanden ist)
    3. Nachweise über sämtliche Zahlungsverpflichtungen aller in Ihrem Haushalt lebenden Personen

     

     

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

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    Deutsch

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    Ansprechpartner

    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe H - K

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Deutsch

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe C - G

    Version

    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe B + S

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    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe A

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    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe P - R und T - Z

    Version

    Technisch geändert am 04.06.2024

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    04.1.2 Fachgruppe - Ausländerbehörde

    Adresse

    Hausanschrift

    Mühlenstraße 9-11

    47441 Moers

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0 28 41 / 201-655

    Fax: 0 28 41 / 201-1 66 06

    E-Mail: Auslaenderbehoerde@Moers.de

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    Technisch geändert am 04.06.2024

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    Ausländerrecht / Visaangelegenheiten / Rückführmanagement: Buchstabe L - O

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    Technisch geändert am 24.07.2023

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    Kosten

    Hinweise für Moers

    • Es können Gebühren anfallen.
      Zahlungsziel:
      Für die Entgegennahme und Prüfung einer Verpflichtungserklärung werden Gebühren in Höhe von 29 Euro erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

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