VerpflichtungserklärungOnline erledigen

    Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz

    Beschreibung

    Hinweise für Dinslaken

    Ausländische Staatsangehörige, die nur mit einem Visum in die Bundesrepublik Deutschland einreisen dürfen, benötigen zur Vorsprache bei der jeweiligen Deutschen Botschaft im Ausland eine Verpflichtungserklärung, die umgangssprachlich auch als Einladung bezeichnet wird.

    Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung gemäß § 68 Aufenthaltsgesetz verpflichtet sich ein in Deutschland Lebender gegenüber der Ausländerbehörde, sämtliche eventuell zu leistenden öffentlichen Mittel zu erstatten, die für den Lebensunterhalt des Ausländers einschließlich der Versorgung mit Wohnraum und der Versorgung im Krankheitsfall und bei Pflegebedürftigkeit aufgewendet werden müssen. Hierzu wird in der Regel die Leistungsfähigkeit/Bonität der Gastgeberin oder des Gastgebers durch die Ausländerbehörde geprüft.

    Die Verpflichtungserklärung erfolgt nach einem bundeseinheitlichen Vordruckmuster. Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung ist neben den Einkünften (Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate) unter anderem auch ausreichender Wohnraum und die aktuelle Miethöhe nachzuweisen. Für den Eingeladenen empfiehlt sich in der Regel der Abschluss einer Krankenversicherung, soweit keine anderweitige Versorgung im Krankheitsfall besteht. Der Krankenversicherungsschutz ist dabei der Deutschen Auslandsvertretung bei der Beantragung des Visums nachzuweisen.

    Nähere Informationen erhalten Sie bei den Ansprechpartnern des Fachdienstes Bürgerdienste/Ausländerangelegenheiten.

    Es besteht die Möglichkeit die Informationen vorab in einem digitalen Formular auszufüllen. Die Abholung und Entrichtung der Gebühr erfolgt vor Ort. Hierzu meldet sich die zuständige Person selbstständig bei Ihnen. Wir bitten um Anfragen abzusehen, da diese den Prozess nur verlängern. 

     

    Ausländer- und AsylangelegenheitenBuchstabeSachbearbeiter, TelefonnummerA-Alh, H, N, S, U/Ü, VFrau Poll, Tel. 66-254Ali-Az, O/Ö, P, XFrau Wegener, Tel. 66-253B, D, E, I, J, T, YHerr Remke, Tel. 66-241C, K, M, W, ZFrau Schwarz, Tel. 66-894

    Online-Dienst

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    Version

    Technisch geändert am 23.05.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    L32204 | Marion Poll

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 18.05.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32212 | Katharina Wegener

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    L32218 | Andre Remke

    Adresse

    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 02.06.2022

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    Sprache: de

    L32212 | Katharina Wegener

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    Hausanschrift

    Platz d'Agen 1

    46535 Dinslaken

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    Technisch geändert am 28.09.2023

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    L32313 | Maren Schwarz

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    46535 Dinslaken

    Version

    Technisch geändert am 16.12.2022

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    L32218 | Andre Remke

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    46535 Dinslaken

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    Technisch geändert am 02.06.2022

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    Technisch geändert am 18.05.2022

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    Technisch geändert am 16.12.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Hinweise für Dinslaken

    • gültiger Pass oder Personalausweis der einladenden Person

    Kosten

    Hinweise für Dinslaken

    • Gebühr Verpflichtungserklärung: 29,00€

    Gültigkeitsgebiet

    Nordrhein-Westfalen

    Version

    Technisch geändert am 25.11.2021

    Stichwörter

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de